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DAS passiert in Kriftel

Kitas: Weiter Ermäßigung für Geschwister

Gemeinde hält an Geschwisterermäßigung fest

Kriftel gilt als familienfreundliche Gemeinde und so soll es auch bleiben. Bürgermeister Christian Seitz erklärte jetzt in der Ausschussrunde, man wolle daher an der Geschwisterermäßigung festhalten, auch wenn nach den Sommerferien der Main-Taunus-Kreis die Schulkinderbetreuung an der Lindenschule übernimmt. Um Familien mit mehreren Kindern finanziell zu entlasten, bietet die Gemeinde bereits seit Jahren eine Geschwisterermäßigung an. Besuchen zwei oder mehrere Kinder einer Krifteler Familie eine Kita in der Gemeinde, wird eine Vergünstigung der Gebühren gewährt. Für ein Kind wird die volle Betreuungsgebühr, für ein weiteres Kind die Hälfte fällig. Jedes weitere Kind ist von Kosten befreit.

„Mit der Beibehaltung der beispielhaften Geschwisterermäßigung werden die Familien erheblich entlastet und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter gefördert“, so Bürgermeister Christian Seitz. Die aktuell praktizierte Ermäßigung in Form einer Gebührenreduzierung sei durch den Trägerwechsel ab September aber nicht mehr umsetzbar, soll aber mit Wirkung zum 1. September 2022 in Form von Zuschüssen in der bisherigen Höhe an die Eltern ausgezahlt werden. "Die Eltern müssen zukünftig die vollständigen Kita-Gebühren an die jeweiligen Träger der Einrichtungen zahlen und bekommen die Geschwisterermäßigung von der Gemeinde erstattet", so Seitz zum geplanten Vorgehen.

Der Gemeindevorstand werde bis zur nächsten Sitzungsrunde im Juli Förderungsrichtlinien über die Bezuschussung für Krippen-, Kindergarten- und Grundschulkinder erarbeiten und dann den Mandatsträgern vorlegen. Die Höhe der Ermäßigung müsse noch detailliert festgelegt werden, so Seitz, da das Gebührensystem des Kreises anders gestaltet sei und zwischen Schul- und Ferienzeiten unterscheide. Geschaut werden soll auch noch, wie die Auszahlung der Zuschüsse erfolgen soll. Im Haushaltsplan 2022 sind Mittel in Höhe von insgesamt 126.000 Euro für die Gewährung einer Geschwisterermäßigung veranschlagt.