Das Rathaus von außen.

Wasserversorgung

Wasseranschluss

Als Wasseranschluss bezeichnet man die Leitung, die von der Hauptwasserleitung im Straßenbereich (Wasserversorgungsanlage) abzweigt und auf das jeweilige Grundstück führt. Die Zuständigkeit der Gemeinde endet grundsätzlich einen Meter hinter dem Wasserzähler, einschließlich Anbohrschellen und Absperrvorrichtungen.

Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde, wenn Sie eine Wasseranschlussleitung benötigen (Neubau) oder eine vorhandene Leitung erneuert, repariert oder stillgelegt werden soll.

Das Formular zum Antrag eines Wasseranschlusses finden Sie in der Downloadübersicht.


Wassergebühren

Die Wassergebühren betragen 2,02 € / cbm (+ 7 % MwSt).


Standrohre beantragen

Wer ein Bauvorhaben realisieren will oder eine Freiluftveranstaltung plant, braucht Wasser. Wasser, das die Gemeinde ihm zur Verfügung stellt. Das Bindeglied für die Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz ist das Standrohr. Mit seiner Hilfe kann sich der Verbraucher an das Versorgungsnetz über einen Hydranten anschließen und das benötigte Wasser entnehmen. 
Ein montierter und geeichter Wasserzähler gibt ihm und der Gemeinde jederzeit die Möglichkeit, den Wasserverbrauch exakt festzustellen. 

Beantragungsweg zur Nutzung eines Standrohres:

  1. Schriftlicher Antrag an die Gemeinde
  2. Nach Genehmigung wird eine Kaution in Höhe von 250,00 € fällig, einzuzahlen auf das Bankkonto der                         Gemeinde (siehe rechte Seite)
  3. Nach Eingang der Kaution steht das Standrohr zur Abholung
    bereit. 

Für den Nutzer entstehen folgende Kosten: 

a)        Mietkosten                pro Tag                     1,02 € zzgl. 7 % MwSt
b)        Wasserverbrauch    pro m³                       2,02 € zzgl. 7 % MwSt

Nach Rückgabe des Standrohres werden die angefallenen Kosten mit der gezahlten Kaution entsprechend verrechnet.

Das Formular zur Beantragung eines Standrohrs finden Sie in der Downloadübersicht.


Trinkwasserqualität

Art und Umfang der regelmäßigen Untersuchungen des Trinkwassers richten sich nach der geltenden Trinkwasserverordnung vom 21. Mai 2001, durch die die EU-Richtlinie 98/83/EG des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch vom 3. November 1998 (Trinkwasserrichtlinie) umgesetzt wurde. Darüber hinaus bestimmt das Gesundheitsamt, ob und in welchem Umfang zusätzlich die Kontrollen durchzuführen sind.

Die Gemeinde kann versichern: Das Trinkwasser ist das bestuntersuchte Lebensmittel und kann bedenkenlos getrunken werden - nicht nur in Kriftel.

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Das Krifteler Trinkwasser hat einen hohen Anteil an Mineralstoffen, was aus ernährungsphysiologischer Sicht gut ist. Es kann aber beim Betrieb von Elektrogeräten zu Problemen führen. Beachten Sie daher die entsprechenden Herstellerempfehlungen bei der Einstellung Ihrer Waschmaschine und der Dosierung des Waschmittels. 

Die Wasserhärte beträgt in ganz Kriftel etwa 23 °dH (deutsche Härte).

Die ausführliche Analyse des Krifteler Trinkwassers wird einmal pro Jahr (jeweils im Mai) öffentlich bekannt gemacht.

Die Trinkwasseranalyse des laufenden Jahres finden Sie in der Downloadübersicht.


Allgemeine Information zur Wasserversorgung

Die Wasserversorgung der Gemeinde Kriftel erfolgt vorrangig mit eigenen Wassergewinnungsanlagen.

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Wasserzähler mit Funkmodul

Zur Wassergewinnung stehen vier Vertikalfilterbrunnen verteilt auf zwei Brunnenfelder zur Verfügung.

Darüber hinaus besteht ein Anschluss an die Fremdwasserversorgung des Wasserbeschaffungsverbandes Hofheim am Taunus.

Das von den Brunnen geförderte Wasser muss als Trinkwasser aufbereitet werden. Dafür stehen der Gemeinde zwei Aufbereitungsanlagen zur Verfügung.


Anlagen zur Wasserspeicherung:

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Hochbehälter "Auf der Hohlmauer"

Hochbehälter (alt) Speichervolumen   1.000 m³
Hochbehälter (neu) Speichervolumen 1.500 m³
Tiefsammelbehälter Speichervolumen    300 m³

Mit Hilfe von zwei Druckerhöhungsanlagen und einem insgesamt 47 km langen Rohrleitungsnetz erfolgt die Wasserverteilung in die Krifteler Haushalte.

Alle Krifteler Haushalte sind mit Ringkolbenzählern mit Funkmodulen ausgestattet, die von den Mitarbeitern per Funk abgelesen werden können.

Wir sind für Sie da

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Wassernotruf

0172 92 01 464

Nur in dringenden Notfällen aus dem Bereich Wasser und Abwasser, z.B. bei einem Wasserrohrbruch.


Wichtiges zum Download

Bankverbindung der

Gemeinde Kriftel:

Taunus-Sparkasse
IBAN:   DE71 5125 0000 0042 0002 48
BIC:      HELADEF1TSK