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DAS passiert in Kriftel

So will die Gemeinde Energie sparen

Gemeindevorstand beschließt Energiesparmaßnahmen

Die derzeitige Energiekrise hat auch auf die Liegenschaften der Gemeinde Kriftel eine Auswirkung. Wie lässt sich Energie einsparen und was ist den Bürgerinnen und Bürgern, den Sporttreibenden, den Vereinsmitgliedern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Mieterinnen und Mietern zuzumuten? „Diese Fragen hat der Gemeindevorstand in mehreren Sitzungen diskutiert“, teilt der Erste Beigeordnete Franz Jirasek mit. „Natürlich gibt es da zum einen Vorgaben der Bundesregierung, die umgesetzt werden müssen, zum anderen individuelle Regelungen, die die Kommunen in ihren Liegenschaften selbst umsetzen können.“

Ab der kommenden Woche soll nun die Warmwasserversorgung in der Schwarzbachhalle und auf dem Sportplatz abgestellt werden. Im Parkbad Kriftel wird ab dem 5. September die Badewasserbeheizung und die Warmwasserversorgung der Duschen eingestellt. „Über das Saisonende werden wir witterungsbedingt entscheiden“, so Jirasek. Angedacht als letzter Badetag ist Sonntag, 11. September 2022.

Temperaturabsenkung in Büros und Kellerräumen

Das Bundeskabinett habe am 24. August die Kurzfristenergiesicherungsverordnung (EnSikuV) und die Mittelfristenergiesicherungsverordnung (EnSimIV) beschlossen. „Diese Verordnungen regeln konkrete Maßnahmen zum Einsparen von Gas und Strom“, so der Erste Beigeordnete. In öffentlichen Nichtwohngebäuden ist die Beheizung von Gemeinschaftsflächen, die nicht dem Aufenthalt von Personen dienen - wie zum Beispiel Treppenhäuser, Flure und Eingangshallen, Lager und Technikräume - untersagt.

Arbeitsräume in öffentlichen Nichtwohngebäuden dürfen höchstens auf die folgenden Höchstwerte geheizt werden: für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 °C, für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 °C, für mittelschwere und überwiegend sitzender Tätigkeit 18 °C, für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 °C und für körperlich schwere Tätigkeit 12 °C. In öffentlichen Nichtwohngebäuden sind dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen (Durchlauferhitzer) auszuschalten, wenn deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist. Die Warmwassertemperaturen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen sind auf ein Niveau zu beschränken, das ein Gesundheitsrisiko durch Legionellen in der Trinkwasserinstallation vermeidet.

„Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten müssen den Mieterinnen und Mietern für die jeweilige Wohneinheit bis zum 31. Oktober 2022 Informationen über den Verbrauch, die zu erwartenden Energiekosten und Kostensteigerungen sowie die spezifischen Reduktionspotenziale bei einer Temperaturabsenkung mitteilen“, so Jirasek. Weiterhin müssen Informationen zu der Informationskampagne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ gegeben werden.

Eigentümer von Wohngebäuden mit weniger als zehn Wohneinheiten müssen den Mieterinnen und Mietern Informationen, die sie von den Gaslieferanten erhalten, weiterleiten.

Kirche anstrahlen?

Die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen wird durch die Verordnung untersagt. „Das betrifft die katholische Kirche St. Vitus - in Kriftel das einzige von außen beleuchtete Baudenkmal. Hier werden wir die Kirchengemeinde ansprechen“, so Jirasek.

Für das Parkbad wird es mit dem Ende der Sommerferien am 4. September keine Beheizung des Bade- und Duschwassers mehr geben. „Witterungsbedingt könnte das Parkbad eventuell noch einige Tage geöffnet bleiben. Hierüber ist eine kurzfristige Entscheidung notwendig“. Wie bereits erwähnt, ist Sonntag, 11. September 2022, als letzter Badetag angedacht. „Wichtig ist, dass wir als Gemeinde als Vorbild vorangehen“, so Jirasek. „Nur wenn alle mitmachen kann das Ziel der Bundesregierung erreicht werden, 20 Prozent des Energiebedarfs einzusparen.“

Der Gemeindevorstand wird die Bürgerinnen und Bürger über neue Energiesparmaßnahmen auf dem Laufenden halten.