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Ortsgericht neu aufgestellt
Ingrid David-Eifert ist jetzt offiziell stellvertretende Ortsgerichtsvorsteherin
Christoph Rosenkranz war bereits im Januar vom Präsidenten des Amtsgerichtes Frankfurt offiziell zum neuen Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Kriftel ernannt worden, nun kam auch das offizielle Ernennungsschreiben für die Erste Stellvertreterin des Ortsgerichtsvorstehers, Ingrid David-Eifert. Grund für die „Neuernennungen“: Der bisherige langjährige Ortsgerichtsvorsteher Paul Dünte hatte aufgrund seiner schweren Erkrankung diese Aufgabe nach 27 Amtsjahren nicht mehr weiterführen können. Seit Oktober 2021 hatte Rosenkranz daher bereits als Düntes Stellvertreter fungiert. Nun war er auf die Ortsvorsteherstelle „vorgerückt“ und seine Stellvertreterstelle frei geworden. Zweiter Stellvertreter bleibt Ortsgerichtsmitglied Andreas Theis.
„Es ist anerkennenswert, sich für diese gesellschaftliche Aufgabe ehrenamtlich einbringen zu wollen“, betont der Erste Beigeordnete Franz Jirasek. Ingrid David-Eifert wohnt in Kriftel und ist seit dem 1. September 2018 im Vorruhestand. Sie verfügt über 30 Jahre Berufserfahrung bei verschiedenen Großbanken; dabei war sie im Rahmen der Kreditbearbeitung mit der Bewertung von Immobilien beschäftigt. Sie ist seit Februar 2021 Schöffin im Ortsgericht Kriftel. Ihr Schwerpunkt ist dort, wie auch für Christoph Rosenkranz, die Bewertung von bebauten Grundstücken. Für die Bewertung von unbebauten Grundstücken und landwirtschaftliche Kulturen sind die Mitglieder Andreas Theis und Sebastian Hasenbach zuständig.
„Ein Ortsgericht gibt es in jeder hessischen Kommune. Es bietet den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Dienstleistungen an“, erklärt der Erste Beigeordnete. Dazu zählte bis vor kurzem noch und vor allem das Schätzen des Wertes von Immobilien. Seit einigen Monaten erkennt das Finanzamt allerdings Schätzungen der Ortsgerichte nicht mehr an. Es verlangt stattdessen die Schätzung eines vereidigten Sachverständigen oder ein Gutachten des Gutachterausschusses.
Hauptaufgabe des Ortsgerichts ist nun die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden. Das sind zum Beispiel Aufenthaltsnachweise für ausländische Behörden, Protokolle von Vereinen oder von Eigentümerversammlungen. Einige Bürgerinnen und Bürger möchten sich zudem ihre Patientenverfügungen beglaubigen lassen. Dies ist allerdings nicht notwendig. Das Ortsgericht kann zudem bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn hierzu ein Bedürfnis besteht, die Erben unbekannt sind oder ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.
Rosenkranz oder Stellvertreterin Ingrid David-Eifert stehen dienstags von 18 bis 19 Uhr für eine Sprechstunde im Rathaus zur Verfügung, allerdings nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Nummer 0160/97706825 oder per E-Mail an ogkriftel@gmail.com.