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Notprogramm für die Ferienspiele
Die Ferienspiele „in der gewohnten Form“ wird es 2020 nicht geben
Über den gesamten Zeitraum der Sommerferien bietet die Gemeinde in Kooperation mit dem Vereinsring seit über 20 Jahren jedes Jahr ein attraktives Programm für die jungen Krifteler Bürger zwischen 6 und 15 Jahren an. Das ist in der Region einmalig. Bisher war das zumindest so. 2020 ist aufgrund der Corona-Pandemie alles anders: Auch wenn wieder erste Lockerungen (Geschäfte öffnen/Abschlussklassen werden unterrichtet) beschlossen wurden, ist ein Ablauf der Ferienspiele 2020 in der geplanten Form wohl nicht möglich.
Bürgermeister Christian Seitz berichtet: „In einer Telefonkonferenz haben alle Bürgermeister/innen des Kreises vergangene Woche über die Ferienspiele gesprochen. Denn uns allen ist an einem gemeinsamen Vorgehen gelegen. Auf dem Hintergrund der dort getroffenen Vereinbarung wurde nun im Gemeindevorstand - nach intensiver Rücksprache mit dem Vereinsring - beschlossen: Die Ferienspiele in der gewohnten Form wird es 2020 nicht geben.“
Geplant sei es, mit dem Vereinsring sowie den Vereinen und Verbänden Kontakt zu halten und gemeinsam zu überlegen, welche Angebote den Krifteler Familien gemacht werden können, sofern die Hygiene- und Abstandsregelungen bis zu den Sommerferien durch die Rücknahme behördlicher Anordnungen gelockert werden. „Bei den Überlegungen soll auch die Kindertagesstätte Lichtblick mit einbezogen werden, Betreuungsprobleme abzuwenden“, so Seitz.
Schwierige Situation für Familien
„Im Rahmen der Corona-Pandemie wurden weitreichende Hygiene- und Abstandsregelungen durch die Regierungen des Bundes und des Landes Hessen angeordnet. Diese haben dazu geführt, dass unter anderem in den Kindertagesstätten lediglich eine Notbetreuung möglich ist. In den Schulen können die Kinder nur zum Teil in kleinen Gruppen und unter strengen Auflagen beschult werden. Bis Ende August 2020 wurde bereits jetzt ein Verbot von Großveranstaltungen verhängt. Bleiben die derzeitigen Hygiene- und Abstandsregelungen bis zu den Sommerferien unverändert bestehen, ist es nur sehr schwer vorstellbar, dass überhaupt Ferienspiele durchgeführt werden können“, erläutert der Bürgermeister die Hintergründe, die zu der Entscheidung führten.
Auf der anderen Seite seien gerade die Familien intensiv von den Einschränkungen durch die Corona-Verordnungen betroffen. „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist durch den weitgehenden Wegfall von Betreuungsmöglichkeiten sehr stark eingeschränkt. Viele Familien konnten und können die häusliche Betreuung der Kinder nur durch die aktuelle Inanspruchnahme des Jahresurlaubs gewährleisten. Es kann somit sein, dass sich die Situation für Familien nochmals verschärft, wenn die eingeschränkten Betreuungsmöglichkeiten nicht kurzfristig gelockert werden. Somit wäre ein Angebot in den Sommerferien sicher wichtig und wünschenswert“, weiß Bürgermeister Seitz, selbst Vater von zwei Kindern.
Bodo Knopf: Abgespecktes Notprogramm
Um der Situation bestmöglich zu begegnen, wurde mit dem Vereinsring abgestimmt, dass das Programm der Ferienspiele daraufhin untersucht wird, für welche Veranstaltungen es keine längere Vorbereitungszeit braucht, wie etwa das Buchen von Bussen oder die Reservierung von Eintrittskarten. „Das Ziel ist es, ein abgespecktes Angebot zu entwickeln, mit dem man sozusagen auf Standby gehen kann. Sollten sich dann die gesetzlichen Regelungen wieder lockern und mehr soziale Kontakte möglich werden, wäre man vorbereitet und könnte den Familien ein attraktives Betreuungsangebot unterbreiten. Dabei muss aber immer auch die Gesundheit der ehrenamtlich Aktiven im Vordergrund stehen, so dass auch der Thematik von Risikogruppen Rechnung getragen wird“, betont Bodo Knopf, Vorsitzender des Krifteler Vereinsrings.
Parallel zu den Gesprächen und Planungen mit dem Vereinsring müsse sich die Kita Lichtblick darauf vorbereiten, den im Sommer möglicherweise zusätzlich durch den Wegfall der Ferienspiele entstehenden Betreuungsbedarf abzudecken. „Aber die Betreuung in der Kita Lichtblick ist natürlich nur dann möglich ist, wenn eine Lockerung der behördlichen Beschränkungen erfolgt“, so Seitz.