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Gedenken an die Sternenkinder
Würdevoller Ort des Gedenkens und der Trauerbewältigung für Eltern und Geschwister
Anfang des Jahres hatte die CDU den Vorschlag eingebracht, auf dem Krifteler Friedhof einen besonderen Bereich für Sternenkinder einzurichten. Grüne, SPD und FDP unterstützten die Initiative. Ziel ist es, einen würdevollen Ort des Gedenkens zu schaffen, an dem Eltern und Geschwister ihre Trauer bewältigen können. Die Verwaltung stellte nun die Planungsgrundsätze in den Ausschüssen vor. Die Gemeindevertretung hat den Vorschlägen in der vergangenen Sitzung einstimmig zugestimmt. Die Umsetzung ist für das kommende Jahr vorgesehen.
Als Standort wurde das ruhige, von Bäumen umgebene Feld 8 ausgewählt. Im Zentrum soll ein Gedenkstein aufgestellt werden, versehen mit einem einfühlsamen Spruch, der Trost spenden soll. Der Stein wird von einem Lorsbacher Steinmetz gestiftet – die Gemeinde trägt lediglich die Kosten für Einbau, Gestaltung und Vorbereitung der Fläche. Nach ersten Schätzungen belaufen sich die Ausgaben auf rund 20.000 Euro.
Der Erste Beigeordnete Martin Mohr wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich der Hessische Landtag aktuell mit einer Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes beschäftigt. Künftig soll ausdrücklich festgeschrieben werden, dass Eltern auch bei Sternenkindern unterhalb bestimmter Gewichtsgrenzen ein Recht auf eine individuelle Bestattung haben. Nach Inkrafttreten des Gesetzes sei zu erwarten, so Mohr, dass die Muster-Friedhofsordnung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes angepasst wird. Entsprechend soll die Krifteler Friedhofsordnung ergänzt oder geändert werden.
In der Friedhofsordnung wird das neue Grabfeld als besondere Grabart definiert. Vorgesehen ist, dass Sternenkinder dort anonym in einer Urne bestattet werden können. Eltern haben die Möglichkeit, ihrem Kind einen Namen zu geben und – gegen eine zusätzliche Gebühr – eine Namenstafel am zentralen Gedenkstein anbringen zu lassen. Die Ruhefrist für die Urnen beträgt 20 Jahre. Persönliche Erinnerungsstücke wie Blumen, Kerzen oder Stofftiere dürfen ausschließlich an der vorgesehenen Ablagefläche niedergelegt werden. Die Pflege der gesamten Anlage übernimmt die Gemeinde.
Für die Beisetzung von Föten und ungeborenen Kindern könnte eine angepasste Bestattungsgebühr – ähnlich wie bei Kindergräbern – erhoben werden. Damit soll betroffenen Familien in ihrer besonderen Situation eine würdevolle Bestattung ermöglicht werden.
Foto: Grabfeld 8 auf dem Krifteler Friedhof: Hier soll 2026 ein Gedenk- und Beisetzungsbereich für Sternenkinder entstehen.