- Rathaus & Politik
- Leben & Umwelt
- Kultur & Freizeit
- Wirtschaft & Wohnen
"Anlieger frei" beachten!
„Anlieger frei“ in der Wiesbadener Straße wird oft nicht beachtet - Kontrollen ausgeweitet
Seit Anfang 2024 gibt es in Kriftel zwei Fahrradstraßen: Im Zufahrtbereich von der Kapellenstraße in die Parkstraße und in die Wiesbadener Straße macht je ein Verkehrszeichen und zusätzlich ein Piktogramm auf der Fahrbahn die Einrichtung deutlich. Abgebildet ist ein weißes Fahrrad in einem blauen Kreis. Mit der Ausweisung der beiden Fahrradstraßen wurde so die Radverkehrsführung am Schwarzbach von Hattersheim bis zum Parkbad lückenlos ermöglicht - wie es unter Mitarbeit der Kommunen, des Regionalen Verkehrsdienstes des Polizeipräsidiums Westhessen, des Regionalverbandes RheinMain und des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) im Zuge des MTK-Radverkehrskonzept bereits 2018 erarbeitet worden war.
Bereits im April 2021 hatte das Bundeskabinett den „Nationalen Radverkehrsplan“ beschlossen. Das Ziel: Wenn mehr Menschen auf das Fahrrad umsteigen, kann dies die Städte und Gemeinden von Stau und Parkplatzsuche entlasten und auch der Klimaschutz kommt voran. Dafür müssen jedoch mehr, bessere und sicherere Radwege geschaffen werden - ohne dem Autoverkehr den notwendigen Platz wegzunehmen.
Durch das Zusatzzeichen “Anlieger frei” dürfen daher Anlieger die Wiesbadener Straße weiterhin mit ihrem Auto oder Motorrad befahren. In der Parkstraße sind Pkws und Motorräder per Zusatzbeschilderung zugelassen. „Doch noch immer besteht anscheinend Unwissenheit darüber, was die neue Beschilderung bedeutet“, haben Ordnungsamtsleiter Volker Kaufmann und sein Team festgestellt. „Wir wissen, dass in die Wiesbadener Straße leider immer wieder Nicht-Anlieger einfahren – oft auch zu schnell.“ Wenn sich der Verkehr vor allem am Nachmittag auf der L3011 in Richtung Kriftel staut, werde oft versucht, über Gutenbergstraße und Wiesbadener Straße auf die Kapellenstraße abzukürzen. Bei mehreren Kontrollen haben die drei Ordnungspolizisten der Gemeinde nun erneut kontrolliert und Verwarnungsgelder ausgestellt.
Bei einer „Fahrradstraße“ hat der Radverkehr Vorrang gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Pkws und Motorräder, falls sie per Beschilderung zugelassen sind, dürfen den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Die Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h, was zu einer sichereren Umgebung für Radfahrer führt. Und Radelnde dürfen nebeneinander fahren. Fahrradstraßen sollten also eigentlich dazu beitragen, den Verkehr zu beruhigen und die Lebensqualität für Anwohner zu verbessern.

