Lindenblütenfest

Barrierefreiheit

Heckenspaziergang


Manchmal lohnt ein Blick über den eigenen Gartenzaun: Ragen Bäume, Hecken und Sträucher an Grundstücksgrenzen in den Gehweg hinein, können die wuchernden Äste vor allem für Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine Gefahrenquelle darstellen. Das betrifft vor allem Senioren mit Gehilfen, Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte. Aber auch Eltern mit Kinderwagen. Denn parke dann noch ein Auto auf dem Bürgersteig, sei gar kein Durchkommen mehr. Das Bündnis Barrierefreies Kriftel (BBK) hatte dieses Problem vor Jahren erkannt und jährliche „Heckenspaziergänge“ in der Gemeinde initiiert. Sie werden dabei von der Gemeinde unterstützt.

Wie sehr Menschen mit eingeschränkter Mobilität durch Äste behindert werden, zeigten mehrere „Heckenspaziergänge“ durch Kriftel bereits im Frühjahr 2014. Diese hatte Karin Muhr, Sprecherin des Arbeitskreises Barrierefreiheit im Behindertenbeirat des Main-Taunus-Kreises, in Abstimmung mit der Gemeinde durchgeführt. Jedes Jahr machen sich seitdem zwei Gruppen mit Interessierten auf den Weg durch Kriftel: mit dabei auch sehbehinderte und auf den Rollstuhl angewiesene Bürger, der Erste Beigeordnete der Gemeinde Kriftel, Franz Jirasek, und Mitglieder der Gemeindegremien.

Mit im Gepäck haben die Spaziergänger ein Schreiben, in dem Grundstückseigentümer, die es mit dem Rückschnitt zu üppigen Bewuchses nicht so genau nehmen, auf ihre Verpflichtung aufmerksam gemacht werden. Das Schreiben soll auf die Verpflichtung aufmerksam machen, den Gehweg von Ästen freizuhalten. Denn sollte es zu Unfällen kommen, die auf eine vernachlässigte Rückschnittpflicht zurückzuführen sind, muss der Gartenbesitzer für die Schäden haften. Und die können, zum Beispiel durch Dornen, erheblich sein.

Pflanzen, die in den Gehweg ragen, müssen bis zur Grundstücksgrenze und in einer Höhe von mindestens 2,20 Metern zurückgeschnitten werden. Wer das nicht beachtet, haftet für alle Schäden – von kleineren Verletzungen bis zu den Folgen von schweren Unfällen, deren Ursache auch darin liegen kann, dass Straßenleuchten oder Verkehrsschilder durch Pflanzen teilweise oder ganz verdeckt werden. Das Schreiben werfen auch die Krifteler Hilfspolizisten immer wieder mal ein. Wiederholte Verstöße muss die Gemeinde ahnden.