Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten.

    Zu den Verkehrszeichen zählen:

    • Verkehrsschilder,
    • Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen sowie
    • Zeichen von Verkehrsposten.

    Verkehrseinrichtungen sind:

    • Schranken,
    • Sperrpfosten,
    • Parkuhren und Parkscheinautomaten,
    • Geländer, Absperrgeräte und Leiteinrichtungen sowie
    • Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

    Sämtliche Verkehrszeichen sind im Verkehrszeichenkatalog vermerkt.

    Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

    • § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
    • § 37 Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
    • § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
    • § 39 Verkehrszeichen
    • § 40 Gefahrzeichen
    • § 41 Vorschriftzeichen
    • § 42 Richtzeichen
    • § 43 Verkehrseinrichtungen
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Gemeindeverwaltung Kriftel

    Mietzinsen für das Ausleihen von Verkehrszeichen

    Für die Einrichtung von Haltverbotszone oder von Baustellen im Gemeindegebiet stellt die Gemeinde Kriftel gegen die Entrichtung eines Mietzinses Verkehrszeichen und Zubehör zur Verfügung.

    Mietzinsen für jedes einzelne Verkehrszeichen
    mit Zubehör wie Pfosten und Bodenplatte (soweit vorhanden) 
     
     für die erste angefangene Woche

    für jede weiter angefangene Woche
     5,00 €

     2,50 €
    Mietzinsen für Warnleuchten (soweit vorhanden) für jeden Tag 2,50 €
  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei Störungen oder Beschädigungen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen siehe:  "Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Beschädigungen und Störungen melden"