Straßen müssen instand gesetzt werden
Viele Straßen und Gehwege müssen erneuert werden
Viele Straßen und Gehwege im Krifteler Gemeindegebiet sind in den 1970er und 1980er Jahren entstanden beziehungsweise zuletzt grundhaft erneuert worden. „Bei einer zur erwartenden Lebensdauer von mindestens 50 Jahren ist es deshalb abzusehen, dass in den kommenden Jahren viele Straßen und Gehwege im Gemeindegebiet grundhaft erneuert werden müssen“, heißt es in einer Vorlage des Gemeindevorstands, die jetzt in der Sitzung des Planungsausschusses vorgelegt wurde. An vielen Stellen zeige sich dieser Instandsetzungsbedarf bereits und die Gemeinde habe in den letzten Jahren bereits an verschiedenen Stellen in Kriftel Gehwegflächen erneuert und vor allem in den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen und Straßenübergängen investiert. Die letzte grundhafte Straßensanierung wurde in der Friedrich-Ebert-Straße durchgeführt.
So wurden im Haushaltsjahr 2023 bereits 247.000 Euro, im Haushaltsjahr 2024 weitere 438.000 Euro und im Haushaltsjahr 2025 noch einmal 187.000 Euro in die Erhaltung und Erneuerung investiert. „Die Mittel ermöglichten die Beseitigung von Unfallgefahren sowie die Erneuerung einzelner, etwas größerer Gehwegabschnitte. Die Straßen wurden aber lediglich punktuell ausgebessert. Während die Beseitigung von Schlaglöchern in den Straßen praktikabel ist, funktioniert das bei den Gehwegen nicht. Bei der Gehweginstandsetzung sind umfangreiche Arbeitsschritte erforderlich“, so der Gemeindevorstand. Neben dem Belag müssen Bordsteine und Rinnenplatten erneuert werden.
Später Begrünung oder Änderung der Verkehrsführung geplant?
„Daraus ergibt sich, dass die Gehweginstandsetzung nur in größeren Abschnitten mit vertretbarem Aufwand realisiert werden kann“, macht der Erste Beigeordnete Martin Mohr klar. Dabei gelte es zu bedenken, dass bei einem späteren, grundlegenden Straßenausbau bis dato erneuerte Gehwege wieder abgebrochen werden müssten, wenn zum Beispiel die Gestaltung des Verkehrsraumes wegen zusätzlicher Begrünungen durch Baumpflanzungen und Beete oder einer Änderung der Verkehrsführung anstehen sollten. In Bereichen, in denen keine diesbezüglichen Änderungen vorgesehen, möglich oder erwartbar sind, sei daher bereits begonnen worden, Gehwege abschnittsweise zu erneuern. „Dies wurde entsprechend den finanziellen Möglichkeiten bisher so praktiziert, zuletzt in der Staufenstraße. 2026 ist die Erneuerung des Gehweges in der Lindenstraße zwischen der Königsberger Straße und der Richard-Wagner-Straße vorgesehen“, so Mohr weiter.
In der Vorlage stellt der Gemeindevorstand die Prioritätenlisten für die Gehweginstandsetzungen und Straßenerneuerungen vor. Der Finanzmittelbedarf für die grundlegende Erneuerung von Straßen orientiere sich dabei vorrangig an Abschnitten, in denen Versorgungsleitungen ausgetauscht werden müssten. Ausnahmen bilden die Bachstraße, bei der punktuelle Instandsetzungen keinen Erfolg versprechen und die Jahnstraße, in der die Trinkwasserleitung gerade erneuert wurde. Durch die zusätzliche Belastung des Baustellenverkehrs entstanden Verdrückungen im Pflaster, die vermutlich im Zusammenhang mit dem Wasserohrbruch im Jahr 2022 zu sehen sind.
Auch unterirdische Infrastruktur maßgeblich
Das Auftragsvolumen für die Straßen- und Gehweginstandsetzung, welches auf der Basis von öffentlichen Ausschreibungen jährlich abgewickelt werden kann, ist nicht nur von den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Kriftel abhängig. Die Reihenfolge und Prioritäten richten sich, wie bereits erwähnt, auch nach dem Zustand und Erneuerungserfordernis der unterirdischen öffentlichen Infrastruktur.
Diese wird regelmäßig überprüft, zum Beispiel durch Kanalbefahrungen, und die Gemeinde ist in stetem Austausch mit anderen Betreibern über deren Instandsetzungsbedarfe. Nicht zuletzt müssen die Projekte auch von den Mitarbeitern der Verwaltung verfahrenstechnisch betreut werden. „Im Bereich der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur müssen regelmäßig neue Themenfelder von den Kommunen bearbeitet werden wie die Ertüchtigung der Stromnetze, der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur, die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, die E-Ladeinfrastruktur, Klimaanpassungsmaßnahmen oder der flächendeckende Breitbandausbau“, gibt Martin Mohr Beispiele. Prioritätenlisten müssen daher auch regelmäßig aktualisiert und an den Bedarf angepasst werden.
Unabhängig davon werden für Aufträge an die Rahmenvertragsfirma zur Durchführung von Kleinreparaturen Mittel in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr benötigt. Der Finanzmittelbedarf für die derzeit identifizierten Maßnahmen wird insgesamt geschätzt auf 3,1 Millionen für die Gehweginstandsetzung und 6,9 Millionen für die Straßeninstandsetzung.

