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Was entsteht auf dem ROWG-Areal?

Was passiert mit dem ROWG-Gelände?

Was passiert mit dem Gelände der Raiffeisen Obst- und Warengenossenschaft (ROWG)? Der Erste Beigeordnete Franz Jirasek berichtete jetzt im Planungsausschuss über den Verfahrensstand. „Um der in den vergangenen Jahren erheblich gestiegenen Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden und um unter anderem die Wohnraumversorgung für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf wie Familien und Senioren zu ermöglichen, ist für die bisher durch eine gewerbliche Nutzung geprägte Fläche des ROWG-Geländes eine zukünftige Nutzung als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Dies entspricht auch den regionalplanerischen Vorgaben des Regionalverbandes“, so Jirasek.

Zwischenzeitlich wurden durch den Grundstückserwerber, die Horn Projektgesellschaft GmbH mit Sitz in Kelkheim, Gespräche mit der Verwaltung aufgenommen. Auch erste mögliche Bebauungskonzepte wurden erörtert. Jirasek: „Diese sehen ausschließlich die Nutzung als Wohnbaufläche mit einem Wohnungsangebot von 65 bis 70 Wohnungen vor.“ Alle Wohnungen sollen barrierefrei erreichbar und barrierefrei errichtet werden. Die Gebäudehöhen orientieren sich an der umgebenden Bebauung und sehen nach ersten Entwürfen drei Vollgeschosse zuzüglich eines Staffelgeschosses vor.

Vorkaufsrecht nicht ausgeübt

2017 hatten die Mitglieder der ROWG die Auflösung der Genossenschaft beschlossen, Anfang August 2018 war der Gemeindevorstand über den Verkauf des 5728 Quadratmeter großen Areals durch die ROWG an einen Investor informiert worden. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 22. März 2018 der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das „ROWG-Gelände“ gefasst. Zusätzlich wurde durch die Gemeindevertretung eine Veränderungssperre und ein besonderes Vorkaufsrecht beschlossen.

Die Gemeindevertretung hat dann jedoch in der Sitzung am 30. August 2018 beschlossen, nicht zuletzt wegen der bestehenden Planungshoheit der Gemeinde, das besondere Vorkaufsrecht nicht auszuüben.

Im Gespräch mit der Gemeinde

„In den Gesprächen auf Verwaltungsebene wurden erste Vorstellungen zur städtebaulichen Einfügung, der baulichen Ausnutzung, der verkehrlichen Anbindung, der öffentlichen Stellplatzsituation, dem Lärmschutz und den ökologischen Anforderungen erörtert und dem Grundstückserwerber entsprechende Hinweise gegeben“, betonte Jirasek im Planungsausschuss. „Auch die Anfertigung eines städtebaulichen Modells wurde angeregt. Angedacht ist, dass der Grundstückserwerber seine bis dahin zu verfeinernde Planung den gemeindlichen Gremien in einer öffentlichen Sitzung vorstellt.“

Der Erste Beigeordnete betonte, dass anstelle der Schaffung des Baurechts durch einen „klassischen“ Bebauungsplan auch die Möglichkeit bestehe, die Bebauung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan umzusetzen: „Nach der öffentlichen Vorstellung und Präsentation der Planung durch den Grundstückserwerber wird dann zu entscheiden sein, welches planungsrechtliche Instrumentarium zur weiteren Umsetzung des Bebauungskonzepts Anwendung finden kann. In diesem Zusammenhang werden auch Gespräche mit der Bauaufsicht des Main-Taunus-Kreises geführt.“

Der Gemeindevorstand beabsichtigt den Grundstückserwerber zur nächsten Sitzungsrunde in eine öffentliche Sitzung einzuladen, um ihm Gelegenheit zu geben, zunächst seine Vorstellungen für eine Wohnbebauung vorzustellen und um sein Konzept zu erläutern.