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Spielplätze bleiben geöffnet

Neue Corona-Regeln: Sportplatz und Schwarzbachhallen zu, Bücherei geöffnet

Seit Montag, den 2. November, gelten die verschärften Corona-Regeln des Landes Hessen. „Wegen der Kontaktbeschränkungen durch Corona hat der Kreis die Schulsporthallen der Weingartenschule und der Konrad-Adenauer-Schule sowie die Kreissporthalle für Vereine gesperrt. Auch wir schließen die Schwarzbachhallen und den Sportplatz für jeglichen Vereinssport“, teilen Bürgermeister Christian Seitz und der Erste Beigeordnete Franz Jirasek mit. Alle Vereine wurden von der Gemeinde angeschrieben und auf die neuen Verordnungen hingewiesen. „Im Ordnungsamt standen Anfang der Woche die Telefone nicht still“, so Jirasek.

In den Schwarzbachhallen dürfen nur noch öffentliche Veranstaltungen stattfinden, die „einem besonderen öffentlichen Interesse“ dienen, beispielsweise Treffen von Parteien oder den gemeindlichen Ausschüssen. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind grundsätzlich untersagt. Auch die private Sportausübung im Freien ist Beschränkungen unterworfen: „Daher müssen auch die Bolzplätze im Freizeitpark und In den Reden leider geschlossen werden. Dies wird noch vom Ordnungsamt entsprechend beschildert“, so Jirasek weiter.

Nicht für Veranstaltungen zur Verfügung stehen im November außerdem das Rat- und Bürgerhaus, das Josef-Wittwer-Haus sowie das Haus der Vereine. Den gesamten November geschlossen bleiben müssen außerdem Museen, wie das Krifteler Heimatmuseum und das Schulmuseum. „Auch das Freizeithaus an der Weingartenschule ist ab sofort zu“, so Bürgermeister Christian Seitz, der hofft, dass die neuen Corona-Regeln Wirkung zeigen werden. Das Beratungsangebot der mobilen beratung stehe aber weiter zur Verfügung, betont Seitz.

Spielplätze und Bücherei bleiben geöffnet!

Doch es gibt auch Positives zu vermelden: „Weiterhin geöffnet bleiben die Spielplätze“, betont Franz Jirasek. „Hier gelten natürlich die Abstandsregeln.“ Auch die Gemeindebücherei am Platz von Airaines darf weiterhin zu den gewohnten Zeiten öffnen.

Maskenpflicht auf dem Friedhof nur bei Trauerfeiern

In der vergangenen Woche wurde aufgrund stetig steigender Infektionszahlen für Besucher des Krifteler Friedhofs eine Maskenpflicht angeordnet. Diese galt sowohl in der Trauerhalle als auch im Freien auf dem kompletten Gelände. "Diese haben wir nun, nach dem Besuch vieler Angehöriger auf dem Friedhof an Allerheiligen, jetzt wieder teilweise zurückgenommen. Grund sind auch die neuen Verordnungen des Landes. Maskenpflicht besteht jetzt nur noch für Besucher von Trauerfeiern", teilt der Erste Beigeordnete Franz Jirasek mit.

Weitere Informationen zur aktuellen Corona-Verordnung findet man auf der Homepage des Landes Hessen www.hessen.de