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Mehrheit für Straßenbeiträge

Aus der Gemeindevertretung: Große Mehrheit für Beibehaltung der Straßenbeiträge

Das neue „Gesetz zur Neuregelung der Erhebung von Straßenbeiträgen“ stellt es den Kommunen ab diesem Jahr frei, Straßenbeiträge zu erheben oder die Finanzierung anderweitig zu gewährleisten. In der Obstbaugemeinde werden die Straßenbeiträge vorerst beibehalten. So wurde es jetzt in der Sitzung der Gemeindevertretung am 22. Februar entschieden. 23 Gemeindevertreter stimmten mit Ja, drei mit Nein. Es gab eine Enthaltung.

„Egal, was man macht, es ist ungerecht“, erklärte Bürgermeister Christian Seitz. Werden die Straßenbeiträge abgeschafft, sei es ungerecht denen gegenüber, die sie in der Vergangenheit bereits bezahlt haben. Eine dann zur Finanzierung notwendige weitere Grundsteuererhöhung träfe dann nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch die Mieter, da die Steuer umlagefähig ist. Behält man die Straßenbeiträge bei, bleibt die Diskussion über den Anteil der Anlieger. Ein Teil der Kosten trägt - auch bei den Kosten für den Straßenbau - schon jetzt die Allgemeinheit.

Beiträge für Baumaßnahme Friedrich-Ebert-Straße notwendig

Mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP folgte die Gemeindevertretung dem Vorschlag des Gemeindevorstands, die Straßenbeiträge beizubehalten. Alle Fraktionen der Gemeindevertretung waren sich einig darüber, dass die Erhebung der Beiträge für die Baumaßnahme Friedrich-Ebert-Straße notwendig ist, weil dieses Projekt geplant und realisiert wurde, als die Satzung und auch die alte gesetzliche Regelung in Kraft waren. Darüber hinaus kann auf die bereits in den Gemeindehaushalt eingeplanten Einnahmen nicht verzichtet werden. Für die Baumaßnahme „Grundlegende Straßensanierung Friedrich-Ebert-Straße“ sind nach derzeit geltendem Satzungsrecht Straßenbeiträge in Höhe von 435.000 Euro zu erheben.

Ein Prüfauftrag der CDU-Fraktion unter Bezugnahme des Jahresabschlusses 2017 und der laufenden Haushaltsbewirtschaftung für das Haushaltsjahr 2018 hatte ergeben, dass es keine Überschüsse gibt, die einen nachträglichen Verzicht auf die satzungsgemäße Abrechnung der Straßenbeiträge kompensieren könnten.

Über das Thema Straßenbeiträge soll erneut beraten werden, wenn entweder Kompensationsmittel aus eigener Kraft oder von übergeordneten Behörden (zum Beispiel Zuweisungen des Landes Hessen) zur Verfügung stehen oder bevor weitere grundlegende Straßensanierungen anstehen. Auch Erfahrungen andere Kommunen sollen abgewartet werden.