- Rathaus & Politik
- Leben & Umwelt
- Kultur & Freizeit
- Wirtschaft & Wohnen
Online Leistungen abrufen
Aus den Ausschüssen: Noch mehr Verwaltungsleistungen online anbieten
„Im Jahr 2018 wurden einige Projekte aus den Bereichen IT und E-Government umgesetzt“, das konnte der Erste Beigeordnete Franz Jirasek jetzt in den Ausschüssen vermelden. Zu Beginn des Jahres 2018 ging die neue Homepage der Gemeinde Kriftel an den Start. Wichtigste Änderung war das benutzerfreundliche responsive Design, mit dessen Hilfe die Seite auch über mobile Endgeräte dargestellt werden kann. Außerdem bietet die Homepage nun mehr Möglichkeiten für Online-Zugänge. Jirasek: „Die Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern waren durchweg positiv. Gelobt wurde das frische Design der Homepage und die übersichtliche Gestaltung der Seiten.“
Der 2017 begonnene Ausbau der IT-Sicherheit der Gemeinde Kriftel wurde 2018 fortgesetzt. Zudem wurde mit dem Austausch der veralteten Serverhardware begonnen. Für die Betreuung der gemeindeeigenen Liegenschaften und Gebäude wurden 2017 Haushaltsmittel für die Anschaffung einer geeignete Software bereitgestellt, auf die sowohl die Sachbearbeiter des Bauamtes also auch die Hausmeister vor Ort mit mobilen Geräten zugreifen können. Das Projekt konnte 2018 umgesetzt werden und wurde mittlerweile erfolgreich abgeschlossen. 2019 soll die IT-Sicherheit weiter verbessert werden.
E-Rechnung reduziert Fehler
Im September 2017 setzte die Bundesregierung europäische Vorgaben um und erließ eine E-Rechnung-Verordnung. Sie muss bis zum 20. April 2020 umgesetzt werden. Bis dahin müssen Verfahren eingesetzt werden, die eine elektronische Rechnungsstellung ermöglichen. Durch die maschinell auslesbare und medienbruchfreie Weiterverarbeitung von elektronischen Rechnungen können Fehler reduziert, Prozesse optimiert und somit Einsparungen durchgeführt werden. Jirasek: „Allerdings ist die Umsetzung aufwendig: Neue Programme müssen angeschafft, Mitarbeiter geschult und neue Prozesse etabliert werden. Dieser Prozess muss bereits 2019 in Gang gesetzt werden.“
Durch das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) werden Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis 2022 alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Hierzu sollen die Verwaltungsportale zu einem Verbund (Digitalisierungsplattformen) verknüpft werden. Diese Plattformen sollen Nutzerkonten sowie Postfächer, funktional gestaltete Formulare und elektronische Bezahlsysteme vorhalten, die von Bürgerinnen und Bürger sowie von Unternehmen genutzt werden können. „Um die Anforderungen des OZG umsetzen zu können, werden in den nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen nötig sein. Die Digitalisierung der Verwaltung muss ab 2019 stärker vorangetrieben und die nötigen Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung gestellt werden“, teilte der Erste Beigeordnete in den Ausschüssen mit.