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Nachfrage nach Wohnungen groß
Aus der Gemeindevertretung: Kriftel hat viele eigene Wohnungen, doch Nachfrage bleibt
„Insgesamt liegt die Gemeinde Kriftel mit allen eigenen Wohneinheiten oder bestehenden Belegungsrechten im Spitzenfeld der Kommunen im Main-Taunus-Kreis“, teilte Bürgermeister Christian Seitz, der auch Vorsitzender der gemeindeeigenen Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft (Gewobau) ist, jetzt in der Sitzung der Gemeindevertretung mit. „Dennoch befindet sich die Zahl der Wohnungsbewerbungen weiterhin auf hohem Niveau. Insbesondere für große Familien gibt es kaum frei werdenden Wohnraum“, so Seitz.
Die Gemeinde Kriftel verfügt über zehn 10 Wohngebäude mit 54 Wohneinheiten, die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Kriftel mbH über 23 Gebäude mit 182 Wohneinheiten. Auch fremdes Wohneigentum kann belegt werden (4 Gebäude mit 39 Wohneinheiten). 2018 konnten 22 Wohnungen vergeben werden, davon wurden fünf von der Gemeinde Kriftel und 17 Wohnungen durch die Gewobau Kriftel neuvermietet. 281 wohnungssuchende Haushalte waren registriert.
Weiterer Wohnungsbau geplant
Die Belegungsrechte in fremdem Eigentum betreffen hauptsächlich das Wohnhaus „Karlsbader Straße 13-15“ (Josef-Wittwer-Haus II) und die restlichen Wohnungen der Elsa-Brandström-Straße, die aber bei jeder Kündigung an den Eigentümer zurückgegeben werden. „Durch den Kauf der 60 Wohneinheiten von der Nassauischen Heimstätte durch die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Kriftel mbH konnte der Bedarf an kleinen Wohneinheiten, überwiegend Zwei-Zimmer-Wohnungen, deutlich besser abgedeckt werden“, heißt es in der Vorlage. Zum 1. Juli 2018 konnten zwei neu errichtete Wohneinheiten an Familien in dem Wohnhaus „In den Reden 1“ vermietet werden. Mitte des Jahres übernimmt die Gemeinde die Verwaltung von fünf weiteren Wohnungen.
Seitz: „Derzeit laufen die Planungen für die Errichtung weiteren Wohnraums auf einem Grundstück an der Raiffeisenstraße durch die Gewobau. Mindestens 30 Wohnungen sollen hier neu entstehen.“
27 Haushalte zahlen Fehlbelegungsabgabe
2018 wurde ein Großteil der Mieterinnen und Mieter von öffentlich geförderten Wohnungen im Rahmen der Fehlbelegungsabgabe überprüft, berichtete Seitz weiter. Die Fehlbelegungsabgabe ist eine Abgabe, die ein Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) in Deutschland an eine Stadt oder Gemeinde entrichten muss, wenn seine finanziellen Voraussetzungen sich soweit verbessert haben, dass die Wohnung ihm eigentlich nicht mehr zusteht. Aktuell sind nur 27 Haushalte zur Zahlung der Abgabe verpflichtet. Eine positive Entwicklung. „Vor Jahren sind wir aktiv auf Mieterinnen und Mieter zugegangen, die in einer zu großen Wohnung gewohnt haben, weil zum Beispiel Kinder ausgezogen sind. Es wurden kleinere Wohnungen angeboten und somit konnte die Fehlbelegungsabgabe vermieden werden. Die frei gewordenen großen Wohnungen wurden dann an Familien neu vermietet“, so Seitz.
Zuerst werden Krifteler Wohnungssuchende berücksichtigt
Immer mehr Bewerber stehen vor der Situation, dass sie sich mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln Wohnraum nicht mehr leisten können. Da die überwiegende Zahl der Wohnungen der Gemeinde Kriftel sozial gefördert sind, muss ein Wohnberechtigungsschein vorgelegt werden. Dessen Gültigkeit erstreckt sich über ganz Hessen, doch ist die Verwaltung dazu übergegangen, auswärtigen Bewerberinnen und Bewerbern, insbesondere Mehrpersonenhaushalten, von einer Wohnungsbewerbung abzuraten. Zunächst werden die Krifteler Wohnungssuchenden berücksichtigt. Wartezeiten von 3 bis 5 Jahren sind nicht ungewöhnlich.
Seitz: „Die Nachfrage nach Wohnungen setzt sich über alle Generationen fort. Es ist absehbar, dass Bedarf und Nachfrage nach altengerechten Wohnungen zunimmt.“ Die Bewerberliste lässt die Zahl der älteren Menschen steigen, die sich für das Josef-Wittwer-Haus anmelden wollen. Viele ältere Menschen wollen nach dem Tod des Partners nicht mehr in ihren Wohnungen und Häusern bleiben. Sie geben das Einfamilienhaus oder die große Familienwohnung auf und wollen in eine kleine bezahlbare Wohnung wechseln, die ihrer Lebenssituation angemessen ist.
Neben den Bewerbern für sozial geförderte Wohnungen mit niedrigen Einkommen wächst auch die Zahl der Bewerber für mittlere Einkommen. Auch hier das Land Hessen gesonderte Einkommensgrenzen erlassen und entsprechende Förderprogramme für die Schaffung von Wohnraum ins Leben gerufen. „Diese Bewerbergruppe wird auch in künftigen Bauprojekten berücksichtigt werden“, so der Bürgermeister.
Die weiteren Bewerberkreise sind anerkannte Flüchtlinge, die die Gemeinschaftsunterkunft aufgrund ihres Status verlassen müssen. Hier konnten in den Jahren 2017/2018 vier Wohnungen vergeben werden. Zudem kommen weitere Lebenssituationen wie Trennung vom Partner, Schwangerschaften oder auch unzumutbare aktuelle Wohnverhältnisse hinzu, die zu einer Bewerbung bei der Gemeinde Kriftel führen.