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Mehr Zuschüsse für Kinderbetreuung
Aus den Ausschüssen: Mehr Zuschussbedarf bei der Kinderbetreuung
„Der Zuschussbedarf für die ‚Kinderbetreuung‘ im Haushaltsjahr 2019 erhöht sich um 625.132 Euro“, das teilte Bürgermeister Christian Seitz vergangene Woche in den Ausschüssen mit. „Die Mehrausgaben sind notwendig, damit die gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen zur Betreuung der Krifteler Kinder im Vorschulalter erfüllt werden.“ Der überplanmäßige Zuschussbedarf werde durch höhere Betriebszuschüsse für die Krifteler Kindertagesstätten und wegen der extrem hohen Kostenanforderungen der Stadt Frankfurt und der Stadt Hofheim zur Betreuung von Krippenkindern aus Kriftel in städtischen und privaten Einrichtungen verursacht.
„Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes 2019 war der höhere Zuschussbedarf noch nicht absehbar“, so Seitz. „Die Deckung der Mehrausgaben bei der Kinderbetreuung ist jedoch durch Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer gewährleistet.“
2018: Entlastung der Eltern, Belastung der Gemeinde
Am 26. April 2018 hat die Hessische Landesregierung beschlossen, dass ab dem 1. August 2018 alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die eine Kindertagesstätte besuchen, für bis zu sechs Stunden vom Kosten- und Teilnahmebeitrag freigestellt werden. Die Gemeinde Kriftel erhält eine pauschale Zuweisung je Kind, das in Kriftel melderechtlich mit Wohnsitz erfasst ist, vom Land Hessen in Höhe von 1.627,20 Euro pro Jahr. Dies entspricht einer monatlichen Entlastung der Eltern pro betreutes Kind von 135,60 Euro.
Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) regelt zudem, dass die Wohnortgemeinde eines Kindes an die Standortgemeinde einer Tageseinrichtung einen angemessenen Kostenausgleich leisten muss. Die Berechnung des Kostenausgleichs ist ebenfalls im HKJGB geregelt. Im Haushaltsjahr 2019 wird das Budget „Kinderbetreuung 0-6 Jahre“ mit erheblichen Ausgleichszahlungen an die Stadt Frankfurt in Höhe von 361.741,96 Euro für die Jahre 2016 bis 2018 belastet. Seitz: „Durchschnittlich wurden 15 Kleinkinder zwischen 0 und 3 Jahren in städtischen und betrieblichen Einrichtungen in Frankfurt ganztäglich betreut. Diese Entwicklung ist mit der Berufstätigkeit der Eltern in Frankfurt zu begründen. Dies muss bei zukünftigen Haushaltsplanungen berücksichtigt werden.“ An die Stadt Hofheim muss voraussichtlich für die Jahre 2016 bis 2018 eine Ausgleichszahlung von circa 170.000 Euro, an die Stadt Schwalbach müssen 23.339,54 Euro gezahlt werden. Für ortsfremde Kinder, die Krifteler Tageseinrichtungen besuchen, können für die vergangenen Jahre lediglich insgesamt 96.115 Euro abgerechnet werden.