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Gegen die Einbahnstraße
Gemeinde will weitere Einbahnstraßen für den Straßenverkehr öffnen
Der Gemeindevorstand hat jetzt dem Bürgermeister als Ordnungsbehörde empfohlen, die Einbahnstraßen Amselweg, Meisenweg, Drosselweg, Eichendorfstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Höchster Straße, Rosenstraße, Berliner Platz, Sindlinger Straße, Zeilsheimer Weg, Schäfergasse und Trebergasse entgegen der Fahrtrichtung für den Radverkehr freizugeben. Hintergrund: Immer wieder machen Vertreter des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), Ortsgruppe Hofheim/Eppstein/Kriftel ein, sich gegenüber der Gemeinde für die Öffnung weiterer Einbahnstraßen für den Radverkehr stark. “Daraufhin hat eine erneute Überprüfung der noch nicht für den Radverkehr geöffneten Straßen stattgefunden“, so der Erste Beigeordnete Franz Jirasek.
„Der ADFC sowie auch weitere Verkehrsbehörden vertreten seit Jahren die Auffassung, dass fehlende Freigaben von Einbahnstraßen für den Radverkehr zu unnötigen Umwegen führen und den Radverkehr beeinträchtigen“, erklärt Jirasek. Die Gemeinde ist daher bereits in der Vergangenheit im Sinne der Fahrradfahrer tätig geworden: Bereits im Jahr 1998 wurde der Bereich der Immanuel-Kant-Straße zwischen dem Parkplatz Galeriepassage und der Gartenstraße für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße freigegeben. 1999 wurde der Bereich bis zu der Friedrichstraße ausgeweitet. Im Jahr 2016 wurden die Johannes-Kraus-Straße, Steinstraße, Alfons-Paquet-Straße, Mozartstraße, Beethovenstraße und Taunusstraße ebenfalls für den Radverkehr geöffnet.
Jirasek: „Das Fahrrad ist ein gesundes und umweltfreundliches Verkehrsmittel, welches immer mehr in den Trend kommt. Um den positiven Effekt auf die Umwelt sowie das Klima weiter voran zu treiben, sollte die Einsatzmöglichkeit des Fahrrades in der Nahmobilität weiter ausgebaut werden.“ Die Beliebtheit von E-Bikes (Pedelecs) nehme stetig zu. Neben den herkömmlichen Fahrrädern ist es ebenso den Fahrerinnen und Fahrern mit Pedelecs (Unterstützung beim Treten bis maximal 25 km/h) erlaubt, die geöffneten Straßen entgegen der Einbahnstraße zu befahren, da diese als Fahrrad gelten.
Keine Erhöhung der Unfallzahlen
„In den bereits für den Radverkehr geöffneten Straßen konnte keine Erhöhung der Unfallzahlen aufgrund des entgegenkommenden Verkehrs festgestellt werden“, betont der Erste Beigeordnete. „Das Fahrradfahren entgegen den Einbahnstraßen trägt außerdem zu einer Verkehrsberuhigung bei“, ist er überzeugt. „Am sinnvollsten wäre es sicherlich, wenn der Gesetzgeber die Straßenverkehrsordnung dahingehend ändert, dass es grundsätzlich erlaubt ist, dass Radfahrer Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung befahren.“
Alle nun empfohlenen Straßen befinden sich in einer Zone mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Die Übersichtlichkeit im Streckenverlauf und an den Einmündungsbereichen und Kreuzungen