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Personalausweis: Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Personalausweises gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.
Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Rechtsgrundlage
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Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Christiane FranzLeiterin Bürgerservice
- Danuta Man
- Hildegard Steinfurth