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DAS passiert in Kriftel

Ü3-Betreuung: Gebühren steigen

Ab 1. März höhere Gebühren für die Ü3-Betreuung – Anstieg der Personalkosten

In der vergangenen Sitzung der Gemeindevertretung stimmten die Kommunalpolitiker dem Vorschlag des Gemeindevorstandes zu, die Gebühren für die Betreuung der Kinder von 3 bis 6 Jahren (Ü3) ab dem 1. März 2020 zu erhöhen. „In Anbetracht der tariflichen Personalkostenerhöhung innerhalb der letzten vier Jahre erscheint das als notwendig und gerechtfertigt“, so Bürgermeister Christian Seitz. Die kontinuierliche Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse für die Kitas sei überwiegend durch den Ausbau des Betreuungsangebotes, die gesetzlich verbesserte Personalausstattung und Tariferhöhungen verursacht worden. Seit Oktober 2014 gab es eine tarifliche Erhöhung von insgesamt 17,30 Prozent.

Nun werden die Träger der Betreuungseinrichtungen gebeten, die Betreuungsgebühren zum 1. März 2020 auf 26 beziehungsweise 32 Euro (Montessori-Kinderhaus) für die Betreuungsstunde im Monat anzuheben und anhand der jeweils angebotenen Betreuungsstunden der verschiedenen Betreuungsmodule neu zu berechnen. Die Kitakommission hatte der geplanten Gebührenerhöhung bereits Ende November einstimmig zugestimmt. Der höhere Basiswert für das Montessori-Kinderhaus hat damit zu tun, dass wegen der geringen Größe der Einrichtung der gemeindliche Zuschussbedarf je Kind höher ist.

„In den letzten Jahren wurde die Anzahl der Plätze sowie der zeitliche Rahmen in der Ü3-Betreuung erweitert und ausgebaut. Besonders die Nachfrage nach Ganztagsplätzen ist erheblich angestiegen“, so Seitz. Gedeckt werden die Kosten im Bereich Kinderbetreuung neben Landesmittel und Trägeranteilen durch Betriebskostenzuschüsse der Gemeinde und Elterngebühren. „Doch durch den Ausbau und die Erweiterung der Kinderbetreuung und die Entwicklung der Tarifabschlüsse sind die Kosten für die Kinderbetreuung in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Der Zuschussbedarf seitens der Gemeinde für die Betriebsführung der Kindertagesstätten hat sich seit 2014 stetig erhöht“, so Seitz.

Zuschussbedarf der Gemeinde: fast 3 Millionen Euro

Während im Jahr 2014 der Betriebskostenzuschuss der Gemeinde für den Betrieb der Kindertagesstätten noch bei einem Volumen von 1.405.983 Euro gelegen hat, ist der Zuschuss innerhalb der letzten fünf Jahre um das 1,8-fache angestiegen und liegt jetzt bei 2.533.993 Euro. Nach der Etatplanung für das Haushaltsjahr 2020 wird ein gemeindlicher Zuschussbedarf für die Kitas in Kriftel von 3.000.000 Euro erwartet.

Am 26. April 2018 hat die Hessische Landesregierung beschlossen, dass ab dem 1. August 2018 alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die eine Kindertagesstätte besuchen, für bis zu 6 Stunden vom Kosten- und Teilnahmebeitrag freigestellt werden. Die Kommunen erhalten eine pauschale Zuweisung vom Land Hessen in Höhe von 1.627,20 Euro pro Jahr je Kind, das in Kriftel melderechtlich mit Wohnsitz erfasst ist (Stichtag jeweils 1. März eines jeden Jahres). Für die Höhe der Landeszuweisung ist die kommunale Bevölkerungsstatistik maßgebend. Für die Betreuungszeiten, die über sechs Stunden täglich hinausgehen, werden zeitanteilig Gebühren erhoben.