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Sporthallen öffnen wieder

Sporthallen öffnen wieder – Vereine warten Entwicklung ab

Mit Verordnung vom 8. März 2021 hat das Land Hessen Sport im Freien sowie in Sport- und Turnhallen wieder möglich gemacht – unter Auflagen. „Wir freuen uns, dass wir den Sportplatz an der Hofheimer Straße und die Schwarzbachhallen (nach den Kommunalwahlen) wieder für den Sportbetrieb der Vereine zur eingeschränkten Nutzung freigeben können“, so hatte der Erste Beigeordnete Franz Jirasek den Vereinen vergangene Woche in einem Schreiben mitgeteilt. Die große Schwarzbachhalle stehe ab Mittwoch, den 17. März, wieder zur Verfügung, die kleine Schwarzbachhalle könne ab Dienstag, den 23. März wieder genutzt werden. Der Sportplatz an der Hofheimer Straße wurde direkt freigegeben. Hier findet bereits Fußballtraining statt. „An dieser Regelung kann sich aber auch schnell wieder etwas ändern“, so Jirasek. Seit Tagen steigt die Inzidenz im Kreis wieder deutlich an.

Als Erster Vorsitzender der Turn- und Sportgemeinde Kriftel (TuS) weiß er allerdings, dass viele Vereine sich mit Sportangeboten vor Ort zunächst noch zurückhalten, Online-Angebote weiterführen und die Entwicklung der Infektionszahlen abwarten. „Alle sporttreibenden Vereine, die den gemeindlichen Sportplatz in der Hofheimer Straße und die Schwarzbachhallen (große und kleine Halle) wieder benutzen wollen, müssen ein Hygienekonzept aufstellen und dieses vor Beginn ihrer sportlichen Aktivitäten dem Ordnungsamt vorlegen“, so Jirasek. Bisher ist für die Benutzung der Hallen erst ein Hygienekonzept eingegangen. Hauptsächlich kommen Anfragen für Außenflächen wie den Freizeitpark.

Die neuen Regeln:

  • Freizeit- und Amateursport ist in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen alleine, mit dem eigenen oder einem weiteren Hausstand bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet, dazugehörige Kinder bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren bleiben unberücksichtigt.
  • Kinder bis einschließlich 14 Jahre können auf Sportanlagen im Freien in Gruppen unabhängig von der Personenzahl mit bis zu zwei Trainerinnen/Trainern Sport treiben. Damit können in Teamsportarten wie Fußball oder anderen Sportarten in Gruppen auf Außensportanlagen Kinder bis einschließlich 14 Jahre in der sportartspezifischen Gruppengröße ohne Abstand und mit Kontakt trainieren.
  • Freizeit- und Amateursport kann demnach auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Schießsportanlagen) allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern aus zwei Hausständen, bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen stattfinden. Damit kann zum Beispiel Paartanz, Tennis, Tischtennis, Judo oder auch Schießsport betrieben werden.
  • Auch Mannschaftssportarten sind in Kleingruppenformaten von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig.
  • Alle Sportanlagen dürfen gleichzeitig von mehreren aktiven Personen und Gruppen von bis zu fünf Personen aus zwei Hausständen genutzt werden. Der Abstand zwischen den Gruppen muss jederzeit 3 Meter betragen.

Fragen beantworten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes: Leiter Volker Kaufmann unter 06192-4004-50 und Alicia Seeharsch unter 06192-4004-65. Oder schreiben Sie eine E-Mail an ordnungsamt@kriftel.de.