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DAS passiert in Kriftel

Notbremse und Sportbetrieb

Nutzung der gemeindeeigenen Sportstätten: Bundesnotbremse hat neue Regen zur Folge

Zur Eindämmung des „Corona-Virus“ haben die deutsche Bundesregierung sowie die hessische Landesregierung neue Regelungen für die Sportausübung festgelegt. Demnach greift das Bundesgesetz, die „Bundesnotbremse“, ab einer landkreisweiten Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von über 100 an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen. „Dies ist im Main-Taunus-Kreis derzeit der Fall. Somit gelten für die Ausübung von Sport neue Regelungen“, teilt der Erste Beigeordnete Franz Jirasek mit. Anfang der Woche informierte das Ordnungsamt in einem Brief alle Vereine darüber.

Sport ist nur zulässig

  • in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes betrieben werden
  • sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftsportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebes der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader
  • wenn die Anwesenheit von Zuschauern ausgeschlossen ist,
  • nur Personen Zutritt zur Sportstätte erhalten, die für den Wettkampf oder Trainingsbetrieb oder die mediale Berichterstattung erforderlich sind
  • und angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden.

Für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist Sport ferner zulässig in Form von

  • kontaktloser Ausübung im Freien,
  • in Gruppen von höchstens fünf Kindern.
  • Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Das Gesundheitsamt des MTK hat allerdings bisher noch keine Anforderung gegenüber den Vereinen angeordnet.

Zwischen den einzelnen Sportgruppen ist ein Mindestabstand von 3 Metern einzuhalten.

„Alle sporttreibenden Vereine, die gemeindeeigene Sportstätten nutzen, müssen ein Hygienekonzept aufstellen und vor Beginn ihrer sportlichen Aktivitäten der Ordnungsbehörde der Gemeinde Kriftel vorlegen“, informiert Volker Kaufmann, der Leiter des Ordnungsamtes. Über die jeweiligen Hygienevorschriften der Sportarten müsse man sich bei den zuständigen Sportverbänden erkundigen. „Die gemeinsam benutzten Sportgegenstände und -geräte sind unbedingt nach dem Betrieb zu desinfizieren. Gleiches gilt für die Toilettenräume und die Umkleidekabinen“, so Kaufmann.

Bei Fragen helfen Volker Kaufmann (Telefon 06192/4004-50) und Alicia Seeharsch (-65) weiter, E-Mail ordnungsamt@kriftel.de.