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Ortsgerichtsschöffe gesucht

Neuer Ortsgerichtsschöffe gesucht – jetzt bewerben!

Elf Jahre war Dipl. Ing. Rolf-Martin Feuser als Ortsgerichtsschöffe tätig. Die Gemeindevertretung hatte ihn im vergangenen Jahr erneut zum Ortsgerichtsschöffen und stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher gewählt. Das Amt des Stellvertreters hatte er seit 2013 inne. Vor kurzem ist Rolf Feuser verstorben. Nun wird ein neuer Ortsgerichtsschöffe gesucht.

„Der Gemeindevorstand wird die Wahl eines Ortsgerichtsschöffen zeitnah vorbereiten. Wir bitten Bürgerinnen und Bürger, sich für das Amt zu bewerben“, verkündete der Erste Beigeordnete Franz Jirasek jetzt in den Ausschüssen und in der Sitzung der Gemeindevertretung. „Hilfreich wäre es, wenn sich ein Anwärter oder eine Anwärterin finden würde, deren Tätigkeit als Architekt/in oder Bauingenieur/in ihn oder sie für das Amt prädestiniert.“ Die Bewerber werden dann dem Amtsgericht vorgeschlagen. Ein Ortsgericht ist Hilfsbehörde der Justiz. Es entscheidet in Kriftel in der Besetzung von drei Mitgliedern. Die Amtszeit der Schöffen beträgt fünf Jahre.

Rolf Feuser war als Bauingenieur schwerpunktmäßig für die Bewertung von bebauten Grundstücken zuständig, wie auch der weitere Ortsgerichtsschöffe Christian Schwarz (Architekt). Für die Bewertung von unbebauten Grundstücken und landwirtschaftliche Kulturen sind die Mitglieder Andreas Theis und Sebastian Hasenbach zuständig. Jirasek: „Diese Aufgabenteilung hat sich bewährt.“ Ortsgerichtsvorsteher ist in Kriftel Ehrenbürgermeister Paul Dünte. Er bietet donnerstags von 18 Uhr bis 19 Uhr  (oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 41586) in Zimmer 2 des Rat- und Bürgerhaus Kriftel eine Sprechstunde an.

Schwerpunkte gebildet

Zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben wurden in Kriftel Schwerpunkte gebildet: „Für die Bewertung von bebauten Grundstücken werden in der Regel aufgrund der fachlichen Kenntnisse Architekten oder Ingenieure eingesetzt. Für die Bewertung unbebauter Grundstücke und landwirtschaftlicher Kulturen sind bisher Landwirte zuständig“, so Jirasek. In den letzten zehn Jahren sei der Arbeitsaufwand enorm gestiegen.

Ein Ortsgericht gibt es in jeder hessischen Kommune. Es bietet den Bürgern verschiedene Dienstleitungen an. Dazu zählen Schätzungen des Wertes von Immobilien. Manchmal ist es wichtig, dass eine neutrale Instanz den Wert einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Gartens ermittelt. Bei Erbstreitigkeiten oder bei der Aufnahme einer Hypothek, aber auch bei Verkäufen. Mit der Schätzung durch unabhängige Experten haben die Geschäftspartner eine seriöse Verhandlungsbasis.

Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes gehören die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden. Der Ortsgerichtvorsteher soll zudem bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn hierzu ein Bedürfnis besteht, die Erben unbekannt sind oder ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.

Wer sich für das Amt eines Ortsgerichtsschöffen interessiert, der meldet sich bitte bei Volker Kaufmann, Ordnungsamt, Telefon 06192/4004-50.