Zeitung auf Schreibtisch - Aktuelles

Immer informiert

DAS passiert in Kriftel

Maßnahmen gegen Lärm

Lärmaktionsplan Hessen: Forderungen von Anwohnern und Gemeinde berücksichtigt

Der Erste Beigeordnete Franz Jirasek legte jetzt in den Ausschüssen den „Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) Straßenverkehr“ für die Gemeinde Kriftel zur Kenntnis vor. Dieser ist mit Veröffentlichung durch das Regierungspräsidium Darmstadt am 4. Mai 2020 in Kraft getreten. „Die von der Gemeinde Kriftel mit Schreiben vom 17. Januar 2020 an den RP Darmstadt vorgebrachten Hinweise, Anmerkungen und Forderungen wurden im nun vorliegenden Lärmaktionsplan weitgehend berücksichtigt“, so Jirasek.

In der Stellungnahme des Straßenbaulastträgers Hessen Mobil wird ausgeführt, dass nach den Berechnungen mit den aktuellen Verkehrszahlen die Voraussetzungen für weitere aktive Maßnahmen an der A 66 nicht vorliegen. „Allerdings sind im untersuchten Bereich an zwei Gebäuden die Lärmsanierungswerte überschritten“, heißt es in der Vorlage des Gemeindevorstands. An der L 3011/Hattersheimer Straße – so wird durch Hessen Mobil bestätigt - werden im untersuchten Bereich sogar an 14 Gebäuden die Lärmsanierungswerte überschritten. Jirasek: „Haus- und Wohnungseigentümer können in beiden Fällen bei Hessen Mobil Anträge auf Prüfung der Bezuschussung von passivem Schallschutz wie zum Beispiel Schallschutzfenster und Belüftungseinrichtungen stellen.“

Aus der öffentlichen Beteiligung sei in den Lärmaktionsplan neben der Überprüfung einer einheitlichen Tempo 50-Anordnung auch die Forderung der Gemeinde nach der Aufstellung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachung eingegangen.

„Zur Kapellenstraße (L 3011 alt) und Frankfurter Straße wurde die Stellungnahme der Gemeinde Kriftel in den Lärmaktionsplan aufgenommen, bauliche Maßnahmen zum Schutz der Anwohner der Siedlung ‚An der Landwehr‘ durchzuführen, auch wenn seitens des Straßenbaulastträgers Main-Taunus-Kreis zur Zeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen“, betonte Jirasek in den Ausschüssen. Die Forderung für eine Tempo 30-Anordnung für die noch verbleibenden Streckenabschnitte – mit Hinblick auf die Verkehrssicherheit - sei leider nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung.

Zur L 3018 (Hofheimer Straße, Elisabethenstraße) werde im Rahmen der Lärmaktionsplanung dargestellt, dass Untersuchungen keine Überschreitungen der Werte ergaben und somit keine Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich sind. „Die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen wurde jedoch angeregt“, berichtete der Erste Beigeordnete.