Maßnahmen und Regelungen
Aktuell geltende Verordungen
Kriftel, 13. Oktober 2020
Der Main-Taunus-Kreis beschließt wegen steigender Corona-Zahlen weitere Beschränkungen
Wegen gestiegener Corona-Infektionszahlen gelten im Main-Taunus-Kreis ab dem 13. Oktober bis zunächst zum 31. Oktober 2020 weitere Kontaktbeschränkungen. Wie Landrat Michael Cyriax und Kreisbeigeordnete Madlen Overdick mitteilen, wird das durch die so genannte 7-Tage-Inzidenz erforderlich. Sie hat inzwischen die Marke von 50 überschritten, die vierte Eskalationsstufe des Landes Hessen. Zudem habe sich die Verbreitung der Infektionen verändert; sie seien jetzt nicht mehr vor allem auf Reiserückkehrer zurückzuführen.
Einen Schwerpunkt von Infektionen im Main-Taunus-Kreis gab es in den vergangenen Tagen in der Behinderteneinrichtung Antoniushaus in Hochheim mit 28 und dem Pflegeheim Kursana Domizil in Kriftel mit 32 Personen positiv Getesteten.
Landrat Michael Cyriax weist auf die Bedeutung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln hin. Masken tragen, regelmäßiges Händewaschen und Lüften, Abstand halten und Vermeiden größerer Feiern und Treffen im privaten Bereich trügen entscheidend dazu bei, die Verbreitung von Corona einzudämmen: „Wir alle haben es in der Hand und sollten unsere Kontakte auf das Nötigste reduzieren.“
Die geplanten Regelungen des Kreises im Einzelnen:
- Gäste in Gaststätten, Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben müssen beim Betreten und Verlassen in den Gängen Masken tragen, auch in Gemeinschaftseinrichtungen wie den Toiletten.
- Verboten sind Plexiglas-Visiere, die am Kinn aufgesetzt sind, weil sie nach Expertenmeinung keinen ausreichenden Schutz bieten.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, in Gruppen von maximal fünf Personen oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes erlaubt. Diese Regelungen gelten auch bei Besuchen von Restaurants, Cafés und Bars. Für Treffen im privaten Bereich wird empfohlen, sich an diesen Vorgaben zu orientieren.
- Gastronomie und Bars müssen um 23 Uhr schließen.
- Die Teilnahme an Veranstaltungen wie Theater- und Opernaufführungen, Konzerten, Kinovorführungen wird auf maximal 100 Personen beschränkt.
- An privaten Treffen in öffentlichen oder gemieteten Räumen (etwa Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Konfirmationen) innerhalb geschlossener Räume dürfen nur maximal 25, außerhalb geschlossener Räume maximal 100 Personen teilnehmen.
- Bei privaten Treffen und Feiern wird eine Teilnehmer-Obergrenze von zehn Personen empfohlen.
- In Alten- und Pflegeheimen müssen Mitarbeiter und Besucher in sämtlichen Räumen Masken tragen, auch in den Räumen der Bewohner.
Weitere Infos finden Sie hier
Neue Regeln im Kreis: https://www.mtk.org/Steigende-Inzidenz-Corona-Regeln-verscharft-9064.htm
Aktuelle Zahlen der Neuinfektionen im Kreis: https://www.mtk.org/Aktuelles-8727.htm
Hier kommen Sie auf die aktuelle Verordnung des Main-Taunus-Kreises
Kriftel, 10. Juni 2020
Neue Lockerungen der Landesregierung:
Ab dem 11. Juni 2020 gilt folgende neue Regel zu den Kontaktbeschränkungen:
- Es dürfen sich Gruppen von maximal 10 Personen im öffentlichen Raum treffen – unerheblich, aus wie vielen verschiedenen Hausständen sie stammen, oder wie bisher die Angehörigen zweier Hausstände.
- Bei privaten Zusammenkünften unterhalb der Veranstaltungsschwelle entfällt die bisherige Begrenzung auf einen engen privaten Kreis. Die Bürgerinnen und Bürger bleiben gleichwohl aufgerufen, auch im häuslichen Bereich eigenverantwortlich auf eine Begrenzung ihrer persönlichen Kontakte zu achten.
- In Geschäften, Gottesdiensten, Kultureinrichtungen, Veranstaltungsräumen, Gaststätten muss sichergestellt werden, dass der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Folgende neue Regelungen gelten ab dem 22. Juni 2020 für die hessischen Schulen:
- Für alle Jahrgänge der Grundschule und der Grundstufen der Förderschule wird der tägliche Präsenzunterricht wiederaufgenommen. Der Unterrichtsvormittag deckt mindestens vier Zeitstunden für die Klassen 1 und 2 sowie fünf Zeitstunden für die Klassen 3 und 4 ab.
- Jede Klasse nutzt mit demselben Lehrpersonal einen fest zugewiesenen Raum und bildet eine konstante Lerngruppe. So wird es möglich, das Abstandsgebot aufzuheben. Gleichwohl gelten auch innerhalb dieser Gruppen weiterhin die erforderlichen Hygienevorgaben.
- Die Schulbesuchspflicht wird bis zu den Sommerferien ausgesetzt. Das bedeutet, dass Eltern selbst entscheiden können, ob ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt oder ob es weiterhin zu Hause lernen soll. Die unterrichtsersetzende Lernsituation („Home-Schooling“) wird auch für Schülerinnen und Schüler, die aufgrund einer Vorerkrankung nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, fortgeführt, sowie für Kinder oder Klassen, für die aufgrund einer Infektion Quarantäne angeordnet wird.
- Mit der Rückkehr zur Fünf-Tage-Woche an den Grundschulen entfällt für die Jahrgänge 1 bis 4 die Notfallbetreuung in den Schulen. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird die Notfallbetreuung bis zu den Sommerferien (also bis 3. Juli) fortgeführt.
- Lehrerinnen und Lehrer, die 60 Jahre und älter sind, sind künftig nicht mehr automatisch von der Präsenzpflicht freigestellt, sondern brauchen dafür ein arbeitsmedizinisches Attest.
In den hessischen Kitas gelten ab dem 6. Juli folgende Regelungen:
- Eltern können ihre Kinder wieder im gewohnten Umfang betreuen lassen. Die zuständigen Kommunen und Träger müssen gemeinsam sicherstellen, dass dieser Betreuungsanspruch erfüllt wird. Um pandemiebedingte Engpässe beim Betreuungspersonal abzufedern, kann der geltende Fachkraftschlüssel nach Beratung durch die Jugendämter vorübergehend gelockert werden.
- Für Kinder mit Krankheitssymptomen und Kinder, die Kontakt mit infizierten Personen hatten, besteht weiterhin ein Betretungsverbot.
- Es gelten weiterhin die erforderlichen Hygienevorgaben.
Für die hessischen Schwimmbäder wurden folgende Lockerungen beschlossen:
- Ab Montag, dem 15. Juni 2020, können Schwimmbäder, Badeanstalten an Gewässern und ähnliche Einrichtungen in Hessen unter Beachtung der vorgeschriebenen Hygiene- und Abstandsregeln wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Sie dürfen nur betrieben werden, wenn sie ein anlagenbezogenes Infektionsschutz- und Zugangskonzept vorlegen.
- Der Besuch muss grundsätzlich und unter Einhaltung der 1,5 Meter- Abstandsregelung möglich sein. Es gilt eine Fünf-Quadratmeter-Regelung: Grundsätzlich darf sich im Schwimmbecken wie auch außerhalb des Beckens, etwa auf der Liegewiese, nur eine Person pro 5 qm aufhalten. In Schwimmbädern, die beispielsweise über eine Fläche von rund 1.000 Quadratmetern verfügen, darf maximal 200 Gästen Einlass gewährt werden.
- Der Zutritt zur Badeanstalt soll unter Vermeidung von Warteschlangen ermöglicht werden. Einzelumkleiden, Wechselspinde und Schließfächer sowie sanitäre Anlagen dürfen unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts genutzt werden, für Sammelumkleiden gilt zudem eine Begrenzung der Personenzahl (höchstens eine Person pro 5 qm).
- Auch Saunen und Saunabereiche dürfen ab Montag, den 15. Juni 2020, wieder geöffnet werden. Für diese Bereiche muss ebenso ein anlagenbezogenes Hygienekonzept eingehalten werden. Die Fünf-Quadratmeter-Regelung sowie die weiteren Bestimmungen orientieren sich an den Schwimmbad-Vorgaben.
Weitere Informationen sind auf der Webeite der Landesregierung zu finden unter dem link:
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-weitere-regelungen
Kriftel, 8. Mai 2020
Lockerungen der Landesregierung in 4 Phasen
Die Landesregierung hat am 28. April 2020, 1. Mai 2020 (siehe unten) und 7. Mai 2020 folgende Lockerungen beschlossen. Die neuesten sind:
Ab 9. Mai 2020:
- Angesichts der niedrigen Infektionsraten können soziale Kontakte schrittweise wieder ermöglicht werden. Es ist wieder gestattet, sich zusätzlich zu den im eigenen Hausstand lebenden Personen mit Angehörigen eines weiteren Hausstands in der Öffentlichkeit zu treffen.
- Das hessische Veranstaltungskonzept sieht vor, Zusammenkünfte bis 100 Personen unter geregelten Voraussetzungen zu erlauben. Die zuständigen Behörden können im Ausnahmefall eine höhere Teilnehmerzahl ermöglichen, wenn gewährleistet ist, dass die Einhaltung der Voraussetzungen (bspw. Hygiene- und Abstandsregeln) kontinuierlich überwacht wird.
- Die Hochschulen entscheiden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung über ihre Öffnung. Präsenzveranstaltungen sind ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich wieder möglich, gleichzeitig sollten Online-Angebote weiterhin genutzt werden.
- Es besteht die Möglichkeit, familiäre Betreuungsgemeinschaften aus bis zu drei Familien zu bilden. In einem ersten Schritt erweitern wir ab dem 11. Mai die Berechtigungen zur Teilnahme an der Notbetreuung.
- Die Verkaufsflächenbegrenzung von 800m² im Einzelhandel entfällt. Stattdessen gilt die Regel, je angefangener 20m² ist ein Kunde zulässig.
- Sport kann wieder ausgeübt werden, sofern er u. a. kontaktfrei ausgeübt wird, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen beachtet und keine Dusch- und Waschräume etc. genutzt werden. Ebenso erlaubt wird der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports in Abstimmung mit den Ligen, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt. Indoorspielplätze, Kletter- und Turnhallen, Kegelbahnen einschließlich Bowling und Squash können unter vergleichbaren Voraussetzungen wieder ihre Tore öffnen bzw. gespielt werden.
- Unter den für Veranstaltungen genannten Voraussetzungen können Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie weitere Kultureinrichtungen ebenfalls wieder öffnen. Davon ausgenommen sind aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr weiterhin Veranstaltungen und Konzerte, bei denen Abstandsregeln realistischer Weise nicht eingehalten werden können.
Ab 15. Mai 2020:
- Eine Öffnung von Restaurants, Gaststätten, Cafés, Biergärten, Casinos und Spielhallen (innen und außen) ist unter Beachtung von Abstandsregeln und Hygienekonzepten möglich. Tanzlokale und Discotheken bleiben vorerst geschlossen.
Pensionen, Privatzimmer und Hotels können zu touristischen Zwecken ihren Betrieb wiederaufnehmen. Soweit Speisen angeboten werden, gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Gastronomie. Dies gilt auch für die Abstandsregel und die zulässige Personendichte pro Quadratmeter Gastfläche, mit Ausnahme der Gästezimmer. In allen öffentlichen Bereichen (Rezeption, Tagungsräume, Frühstücksraum, Restaurant) müssen die Abstandsregeln zwischen Personal und Gästen sowie der Gäste untereinander eingehalten werden. - Ebenso können Ferienwohnungen und Campingplätze vermietet und genutzt werden. Dauercamping und Zweitwohnungsnutzung bleiben gestattet. Freizeitparks können ab diesem Tag ebenfalls wieder ihre Pforten öffnen, wenn sie über ein umfassendes Hygienekonzept verfügen. Schwimmbäder und Saunen etc. bleiben geschlossen.
- Fitnessstudios können wieder öffnen.
- Spielhallen, Casinos und Wettbüros können ebenfalls ab dem 15. Mai 2020 ihre Geschäfte wiederaufnehmen.
Ab 18. Mai 2020:
- Der Stufenplan für die Schulen sieht vor (die Wiederaufnahme des Schulbetriebs der Förderschulen orientiert sich an den Terminen der Grundschulen und der Sekundarstufen):
- ab 18.05.: Sekundarstufe I, zeitgleich Einführungsphase der Sekundarstufe II und
Intensivklassen; 4. Jahrgangsstufe an den Grundschulen.
- ab 18.05.: weitere Öffnung der Berufsschulen und InteA-Klassen
Ab 2. Juni 2020:
- Der Stufenplan für die Schulen sieht vor: Jahrgangsstufen 1 – 3 sowie Vorklassen, Vorlaufkurse und Intensivklassen an Grundschulen.
- Die Kindertagesstätten sollen im eingeschränkten Regelbetrieb wieder für alle Kinder öffnen.
Weitere Informationen sind auf der Webeite der Landesregierung zu finden unter dem link:
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/unser-plan-fuer-hessen
Kriftel, 2. Mai 2020
Weitere maßvolle Lockerungen: Spielplätze, Zoos, Kosmetikstudios dürfen öffnen!
Am Mittwoch fanden die Telefon-/Videokonferenzen der Bundesregierung mit den Landesregierungen statt. Am gestrigen 1. Mai-Feiertag hat das Hessiche Kabinett beraten.
Ab Montag, den 4. Mai, gibt es folgende Lockerungen:
➡️Friseure, Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios, Hundesalons und Hundeschulen sowie Copyshops dürfen öffnen. Voraussetzung für alle Öffnungen ist die Beachtung der gültigen Abstands- und Hygieneregeln.
➡️Spielplätze dürfen wieder freigegeben werden.
➡️ Museen und Musikschulen dürfen öffnen (individuelle Nutzung, Abstands- und Hygieneregeln, keine Gruppenaktivitäten oder -führungen, eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern).
➡️Tierparks, Zoos und Botanische Gärten dürfen öffnen.
➡️ Medizinische Eingriffe und Operationen in Kliniken und ambulanten Praxen, die bislang untersagt waren, wenn sie nicht zwingend notwendig waren, dürfen laut der Verordnung wieder vorgenommen werden.
Die Maskenpflicht wird ausgeweitet:
Sie gilt nun neben Einzelhandel und ÖPNV (wie bisher)
➡️In allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen
➡️bei Friseuren und andere Dienstleistern im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen
Es wird einige Tage dauern, bis alles geöffnet werden. Ebenso bei den Spielplätzen wird jeder geprüft (Verkehrssicherungspflicht) und im Laufe der Woche freigegeben.
Infos und Verordnungen:
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/nr_23.pdf
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bund-laender-beschluesse-1749816
Kriftel, 28. April 2020
Gottesdienste und Besuche in Pflegeheimen wieder möglich
Die Hessische Landesregierung hat die Regelungen zur Corona-Krise aktualisiert: Glaubensgemeinschaften dürfen sich ab dem 1. Mai wieder versammeln. Auch Besuche in Alten- und Pflegeheimen sind mit Auflagen ab dem 4. Mai wieder erlaubt.
Infos unter:
Kriftel, 27. April 2020
Darf man sein Geschäft öffnen? Auslegungshinweise
Die Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus wurde am 17. März 2020 beschlossen und ist mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt durch Artikel 2 der Siebenten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus am 21. April 2020 geändert. Hier finden Sie Hilfe für die Auslegung der Verordnung, damit Sie wissen, ob Sie Ihren Betrieb öffnen dürfen oder nicht.
Infos unter:
https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/darf-ich-mein-geschaeft-oeffnen
Kriftel, 22. April 2020
Hessen hilft Vereinen - Zuschüsse bis zu 10.000 Euro
Wegen der Beschränkungen im Kampf gegen den Corona-Virus können viele Vereine in Hessen ihre Arbeit nur sehr schwer aufrechterhalten. Einnahmen fallen weg, weil keine Veranstaltungen, Feste und Begegnungen mehr möglich sind. Die Kosten für Miete und Pflege der Einrichtungen laufen jedoch weiter. „Es gehört zu unserer Grundüberzeugung, dass wir uns in Kriftel wechselseitig unterstützen, wenn es zu Problemen kommt. Gerade das Ehrenamt und die Arbeit in den Vereinen und Verbänden liegen uns dabei besonders am Herzen. Aus diesem Grund haben wir uns bereits Ende März entschieden, die diesjährige Vereinsförderung sofort auszuzahlen, die wir sonst immer als Weihnachtsbrief übergeben“, so Bürgermeister Christian Seitz. „Als kleine Hilfe und Liquiditätsspritze in dieser schweren Zeit und ein Dankeschön dafür, dass alle so viel Verständnis für die getroffenen Maßnahmen gezeigt haben.“
Er weist daraufhin, dass Hessen nun auch ein Förderprogramm für Vereine vorgestellt hat: Gemeinnützige Vereine aus allen Bereichen wie Sport, Kultur, Naturschutz oder Bildung können einen Antrag bei dem jeweils zuständigen Ministerium für eine Summe von bis zu 10.000 Euro stellen. Die Vereine müssen dafür nach Angaben des Regierungschefs plausibel machen, wie ihre Finanzlage und ihre Kostensituation sind. Die Finanzmittel können ab dem 1. Mai online beantragt werden.
Infos unter:
Kriftel, 21. April 2020
Maskenpflicht für Hessen beschlossen
Die Hessische Landesregierung hat heute eine Maskenpflicht beschlossen. Diese gilt ab Montag, 27. April. Die Bürgerinnen und Bürger müssen ab dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten. Durch die Maskenpflicht soll ein erhöhter gegenseitiger Schutz gerade an den Orten erreicht werden, an denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen wie etwa beim Bus- und Bahnfahren. Das Abstandhalten ist trotzdem weiterhin oberstes Gebot. Alle Infos dazu finden Sie hier:
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-maskenpflicht
Kriftel, 18. April 2020
Die aktualisierte Verordnung für Hessen mit einem Klick:
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/gvbl_2020_nr_19_002.pdf
Auslegungshinweise gibt es hier:
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/wer-darf-oeffnen-wer-bleibt-geschlossen-0
Kriftel, 16. April 2020
Vorsichtige Lockerungen
Gestern haben Bund und Länder erste vorsichtige Lockerungen beschlossen. Angela Merkel sprach von einem „zerbrechlichen Zwischenerfolg“. Noch sei Deutschland nicht über den Berg im Kampf gegen die Verbreitung des Corona-Virus.
Daher wurde beschlossen:
▶️Kontaktsperre sowie Abstands- und Hygienevorschriften gelten weiter bis zum 3. Mai
▶️Schutzmasken beim Einkaufen und im Nahverkehr werden dringend empfohlen (keine Pflicht)
▶️Großveranstaltungen bis zum 31. August sind nicht möglich
▶️Schulstart schrittweise ab dem 27. April (zuerst Abschlussklassen)
▶️Kitas bleiben geschlossen, Notbetreuung wird ausgeweitet
▶️Kleinere Geschäfte (Einzelhandel bis 800qm) können ab 20. April wieder öffnen mit Auflagen; Friseure dürfen ab 4. Mai wieder arbeiten
▶️Restaurants, Bars und Kneipen bleiben geschlossen.
Die genaue Verordnung des Landes Hessen steht noch aus.
Hier der Beschluss der Bundesregierung sowie weitere Infos:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bund-laender-beschluss-1744224
https://www.bundesregierung.de/breg-de
Halten Sie durch und bleiben Sie gesund! Wir schaffen das!
Kriftel, 23. März 2020
Kontaktsperre: Nur noch Gruppen von 2 Personen der Familie
Neue Veordnung von Land und Bund:
- nur noch Gruppen von maximal 2 Personen dürfen sich gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten
- gilt nicht für Personen, die einem gemeinsamen Hausstand leben (insgesamt 5)
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege bleiben geschlossen (zum Beispiel Frisör, Kosmetik und Massagestudio)
Die Verordnung der Hessischen Landesregierung:
https://www.hessen.de/…/gemeinsame-leitlinien-von-bund-und-…
https://www.hessen.de/…/volker-bouffier-zu-den-verschaerfte…
Kriftel, 21. März 2020
Gaststätten zu, nicht mehr als 5 Personen dürfen sich treffen
Die Hessische Landesregierung hat beschlossen:
- Restaurants und Gaststätten werden im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus ab heute Mittag, 12 Uhr, geschlossen.
- Ansammlungen und Zusammenkünfte auf öffentlichen Wegen und Plätzen (einschließlich Park- und Grünanlagen) von mehr als fünf Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind untersagt (beim Wochenmarkt gilt das nicht)
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.hessen.de/sites/default/files/media/anpassungsverordnung_20.3.pdf
Bitte befolgen Sie diese Regelungen und natürlich die Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
Bleiben Sie gesund! Wir schaffen das gemeinsam!
Kriftel, 18. März 2020
Neuer Erlass zur Schließung von Ladengeschäften und Einstellung von Veranstaltungen
Die Hessische Landesregierung hat mit der vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus weitere gravierende Einschränkungen beschlossen, die sich im Wesentlichen auf den Einzelhandel, die Gastronomie aber auch auf Religiöse, sowie Vergnügungs- und Freizeiteinrichtungen beziehen. Die Verordnung tritt ab Mittwoch, den 18. März 2020, in Kraft und steht hier zum Download zur Verfügung.
- Zur Versorgung der Bevölkerung und Sicherstellung der allgemeinen Daseinsvorsorge dürfen unter anderem folgende Einrichtungen/Händler uneingeschränkt (und ausnahmsweise auch an Sonntagen) geöffnet haben: Lebensmittelhandel, Futtermittelhandel, Wochenmärkte, die Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Poststellen, Tankstellen, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
- Dienstleister und Handwerker dürfen ihrer Tätigkeit ebenfalls weiterhin nachgehen.
- Allerdings erfolgt die Öffnung unter diversen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.
- Einzustellen oder zu Schließen sind hingegen unter anderem Angebote wie Tanzveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Spezial- und Jahrmärkte, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) sowie Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Bibliotheken, Kinos
- Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und in Fitnessstudios wird untersagt.
- Untersagt werden weiterhin Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind ebenfalls untersagt.
Selbstverständlich bleiben alle Einrichtungen des Gesundheitswesens unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Auch für Gaststätten, Hotels und Mensen gelten ab dem 18. März besondere Einschränkungen:
- Der Betreib von Gaststätten wird auf die Zeit von 06.00 bis 18.00 Uhr beschränkt. Innerhalb dieser Zeit sind für die Gäste besondere Sicherheitsmaßnahmen sicher zu stellen (Hygienemaßnahmen, Besucherzahl auf ein Drittel der vorhandenen Plätze beschränken, maximal aber 30 Personen, Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen)
- Andere Regelungen gelten für Gaststätten, die eine Abholung von Speisen nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Bestellung anbieten. Diese kann auch nach 18 Uhr angeboten werden
Allgemeine Infos unter:
https://www.hessen.de/…/landesregierung-fasst-zusaetzliche-…
Kriftel, 17. März 2020
Neue landesweite Regelungen ab Mittwoch: Spielplätze, Kneipen, Sportstätten zu
OFFEN BLEIBEN:
- Supermärkte, Wochenmärkte, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste
- Apotheken, Großhandel, Tankstellen, Banken
- Sonntagsverkaufsverbot aufgehoben für die obigen Bereiche
- Restaurants und Speisegaststätten von 6 Uhr bis 18 Uhr geöffnet
GESCHLOSSEN BLEIBEN:
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Sportstätten, kulturelle Einrichtungen, Schwimmbäder, Fitnessstudios etc.
VERBOTEN IST:
- Zusammenkommen im Verein, Kirchen und Institutionen (Training, Gottesdienste, weitere Zusammenkünfte ähnlicher Art)
- Zugang zu Spielplätzen
Allgemeine Infos unter:
https://www.hessen.de/…/landesregierung-fasst-zusaetzliche-…
Kriftel, 17. März 2020
Kontaktsperre: Regelungen für Kriftel
- Die Tür des Rat- und Bürgerhaus sowie des Bürgerservice bleiben geschlossen. Sie können aber telefonisch mit den Mitarbeitern Kontakt aufnehmen. In dringenden Fällen bitte einen Termin vereinbaren.
- Alle Veranstaltungen im Rat- und Bürgerhaus finden bis auf weiteres nicht statt!
- Die Schwarzbachhallen sowie die Schulturnhallen und das Sportgelände an der Hofheimer Straße werden geschlossen.
- Die Kinderspielplätze werden geschlossen.
- Die für kommende Woche angesetzten Ausschusssitzungen, die Sitzung des Ausländerbeirates sowie die Gemeindevertretersitzung am 2. April wurden abgesagt.
- Bestattungen finden - im Absprache mit den Kirchengemeinden - ab sofort nur noch im Freien statt. Die Trauerhalle bleibt geschlossen.
- Die Wasserzählerwechsel finden nicht mehr statt und werden bis auf weiteres verschoben.
- Bei runden Geburtstagen der älteren Krifteler Bürger findet keine persönliche Gratulation durch den Bürgermeister statt.
- Die Sprechstunden im Rathaus entfallen. Ortsgerichtsleiter Paul Dünte ist in dringenden Fällen unter der Nummer 0173/5189739 zu erreichen. So ist es auch mit dem Leiter des Schiedsamtes, Manfred Neumann: Er ist unter der Nummer 42142 oder aber per Mail unter schiedsamtkriftel@web.de erreichbar.
- Die Abfallsammelstelle bleibt bis auf weiteres geöffnet, auch die Müllentsorgung ist zunächst gesichert.
Diese und andere Maßnahmen, die die Behörden getroffen haben, dienen dazu, diejenigen Menschen zu schützen, deren Leben aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung durch eine Infektion gefährdet werden kann. Wir alle müssen gemeinsam diese Situation bewältigen, was letztlich bei uns allen auch zu Veränderungen in unserem derzeit gewohnten täglichen Ablauf führen wird. Aber wir schaffen das, wenn wir alle zusammenhalten! Bitte bleiben Sie gesund!
Bürgermeister Christian Seitz
Erster Beigeordneter Franz Jirasek
Kriftel, 17. März 2020
Betreuungsanspruch ausgeweitet
Seit Montag sind die Kindertagesstätten in Hessen auf Grund des Infektionsschutzgesetzes (Ausbreitung des Corona-Virus) bis vorerst einschließlich 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen von dieser Schließung sind Kinder, deren beider Eltern bzw. alleinerziehende Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind (wie berichtet). Diese Liste wurde nun noch einmal erweitert, unter anderem um
- Personen, die unmittelbar mit der Auszahlung von Geldleistungen befasst sind
- Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unmittelbar in den Sektoren der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz tätig sind (zum Beispiel im Bereich Energie-, Wasserversorgung, Ernährung, Transport und Verkehr).
Eine detaillierte Übersicht der Berufsgruppen und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Sozialministeriums.
Wer zu diesem Berufsgruppen gehört, bitte schnellstmöglich mit ihrer jeweiligen Kita in Verbindung setzen!
Infos unter: https://soziales.hessen.de/…/umgang-mit-corona-kita-und-kin…
https://soziales.hessen.de/…/2020-03-16_zweite_verordnung_z…
Kriftel, 15. März 2020
Anspruch auf Notbetreuung
"Liebe Eltern,
gestern Abend (14.03.2020) hat die Hessische Landesregierung ihre Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13.03.2020 aktualisiert und weitere Berufsgruppen in die Verordnung aufgenommen, welche einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben.
Die neue Verordnung finden Sie unter www.hessen.de.
Der hessische Städtetag hat den Kommunen ein Anmeldeformular zur Notfallbetreuung empfohlen, welches die aktuellen Berufsgruppen umfasst. Dieses stellen wir Ihnen hiermit zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie ab jetzt dieses Formular! Dies gilt auch für die Eltern, die bereits das vorherige Formular ausgefüllt haben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis in dieser herausfordernden Zeit!
Ihr
Christian Seitz
Bürgermeister"
Kriftel, 14. März 2020
Wichtige Informationen für Eltern im Umgang mit Corona in Kita und Kindertagespflegestellen
Umgang mit Corona in Kitas und Kindertagespflegestellen
In jeder Kindertagesstätte in der Gemeinde Kriftel wird es die Möglichkeit einer Notbetreuung (für die Eltern die in sogenannten kritischen Infrastrukturen arbeiten) geben. Alle Eltern werden von dem Träger Ihrer Einrichtung direkt angeschrieben.
Umgang mit Corona in Schulen
Für detaillierte Informationen beachten Sie bitte die Infoschreiben der jeweiligen Schulen:
Konrad-Adenauer-Schule
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht alle nun aufkommenden Fragen beantworten können. Wir alle sind bemüht mit der aktuellen Krisensituation ruhig und ohne Hysterie umzugehen.
Kriftel, 14. März 2020
Schließung der Tageseinrichtungen für Kinder
Liebe Eltern,
wie Sie sicher schon über die Medien erfahren haben, bleiben die Kindertagesstätten in Hessen auf Grund des Infektionsschutzgesetzes (Ausbreitung des Corona-Virus) ab dem 16. März 2020 bis vorerst einschließlich 19. April 2020 geschlossen.
Ausgenommen von dieser Schließung sind Kinder, deren beider Eltern bzw. alleinerziehende Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu zählen insbesondere folgende Berufsgruppen:
· Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischem und pflegerischen Bereich
· Beschäftigte im Bereich von Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
· Beschäftigte im Vollzugsbereich einschl. Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
Eine detaillierte Übersicht der Berufsgruppen und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Sozialministeriums.
Nur für die Kinder, diese Kriterien erfüllen, findet ab Montag, 16.03.2020 ab 7.30 Uhr eine Notbetreuung statt. Ich bitte schon jetzt um Ihr Verständnis, dass wir Kinder von Eltern, die nicht der vom Ministerium benannten Berufsgruppen angehören, wieder nach Hause schicken müssen.
Sollten Sie zu den o.g. Berufsgruppen gehören, teilen Sie uns dies bitte umgehend, bis Sonntag, 15.03.2020 um 12 Uhr unter folgender E-Mail Adresse kita-lichtblick@kriftel.de mit dem beigefügten Anmeldeformular mit.
In dem Bewusstsein, dass diese Maßnahme sehr herausfordernd für die Betreuung Ihrer Kinder sein wird, wünsche ich Ihnen viel Erfolg auf der Suche nach möglichen und machbaren Lösungen.
Zur weiteren Information:
Das Kita-Team ist nicht von der Arbeit befreit, es wird vorerst hier mit administrativen Arbeiten betraut werden.
Die getroffenen Regelungen gelten zunächst bis auf weiteres bis einschließlich 19. April 2020. Sollte sich aktuell etwas verändern, werden Sie über den Email-Verteiler unterrichtet. Bei Fragen können Sie sich natürlich jederzeit telefonisch oder per E-Mail an uns wenden. Haben Sie Bitte Verständnis, dass wir etwas Zeit benötigen, um alle Fragen zu beantworten.
Ziel sollte immer sein, besonnen und angemessen, mit dieser besonderen Lage umzugehen.