Landtagswahl

Ansicht der Hessenflagge
Hessenflagge

Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten. Hiervon werden 55 Abgeordnete aus den Wahlkreisen (Wahlkreissstimmen) und 55 Abgeordnete aus den Landeslisten der Parteien oder Wählergruppen (Landesstimmen) gewählt. Seit der Landtagswahl am 20. Januar 1991 hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat und mit der Zweitstimme die Landesliste gewählt.

Im Wahlkreis ist der Bewerber gewählt, der die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Bei der Mandatsverteilung werden nur diejenigen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.

Die Abgeordneten des Landtages werden seit 1999 für fünf Jahre gewählt.

Krifteler Wahlergebnisse


04.09.2010 Quelle: www.kriftel.de