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Europawahl

- Europaflagge
Bei der Wahl zum Europäischen Parlament handelt es sich um Wahlen auf nationaler Ebene auf der Grundlage des nationalen Wahlrechts, da es kein einheitliches Wahlverfahren aller Mitgliedsstaaten gibt.
Das Europäische Parlament besteht aus 626 Mitgliedern, von denen 99 Abgeordnete aus Deutschland kommen.
Bei der Europawahl kann jeder Wähler nur eine Stimme abgeben. Bei der Sitzverteilung der Abgeordneten werden nur diejenigen Wahlvorschläge berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden für fünf Jahre gewählt.

