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Bundestagswahl

- Flagge der Bundesrepublik Deutschland
Die Wahl der Bundestagsabgeordneten erfolgt nach dem personalisierten Verhältniswahlsystem. Bei diesem System werden jeweils die Hälfte der Abgeordneten über den jeweilige Landes- bzw. Kreiswahlvorschlag in das Parlament gewählt.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat und mit der Zweitstimme die Landesliste gewählt.
Im Wahlkreis ist der Bewerber gewählt, der die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Bei der Mandatsverteilung werden nur diejenigen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben.
Die Abgeordneten des Bundestages werden für vier Jahre gewählt.

