Bereich: Randspalte
Wahlinfo's
Nähere Informationen zur anstehenden Ausländerbeiratswahl finden sie hier.
Bereich: Inhalt
Ausländerbeiratswahl
Die hessische Gemeindeordnung sieht vor, dass in Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ein Ausländerbeirat gewählt werden muss, der die Interessen der ausländischen Einwohner der Gemeinde vertritt und die Organe der Gemeinden in allen Angelegenheiten berät, die ausländische Einwohner betreffen.
Mit der Ausländerbeiratswahl am 4.11.2001 wurde den Wählern erstmals die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens gegeben. Sie können seitdem bei Ausländerbereitswahlen so viele Stimmen abgeben, wie Sitze zu vergeben sind (in Kriftel besteht der Beirat aus sieben Mitgliedern). Hierbei können die Wähler jedem Bewerber bis zu 3 Stimmen geben (kumulieren) und dadurch die Reihenfolge der Bewerber auf dem favorisierten Wahlvorschlag beeinflussen. Die Wähler müssen sich zudem nicht mehr für eine Partei oder Wählergruppe entscheiden, sondern können ihre Stimmen Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben (panaschieren). Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, einen Wahlvorschlag in unveränderter Reihenfolge zu wählen.
Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden für fünf Jahre gewählt.

