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Das Standesamt der Gemeinde Kriftel
Den Begriff Standesamt verbinden die meisten Menschen mit Eheschließungen. Allerdings werden im Standesamt auch noch viele andere Dinge erledigt. Hier ist man zuständig für die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, für Vaterschaftsanerkennungen, Namenserklärungen, Eintragung von Kirchenaustritten und Scheidungen im Familienbuch.
Geburten
Wenn ein Kind in Kriftel zur Welt kommt, wird die Geburt im Standesamt der Gemeinde beurkundet. Da es in Kriftel kein Krankenhaus mit Geburtenabteilung gibt, kommt dies allerdings nur bei Hausgeburten vor, die sehr selten sind. In den letzten fünf Jahren gab es in Kriftel lediglich drei Hausgeburten.
Eheschließungen
Paare können zur Eheschließung vor dem Standesamt Kriftel zwischen zwei Trausälen wählen, die vorher besichtigt werden können. Als besonderen Service bietet das Standesamt Kriftel die Bereitstellung von Gläsern und Bistrotischen an, wenn das Paar seine Gäste in einem Empfang nach der Eheschließung bewirten möchte.
Die Standesbeamten sind auch gerne bereit, im Rahmen der Eheschließung einige persönliche Worte über das Paar zu sagen, wenn ihnen zuvor die entsprechenden Informationen mitgeteilt werden. Die Paare können z.B. ihre eigene "Geschichte" aufschreiben, wie man sich kennen gelernt hat, welche Gemeinsamkeiten bestehen usw. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.
Sterbefälle
Auch Sterbefälle werden hier im Standesamt beurkundet. Maßgebend für die Beurkundung ist jedoch nicht, wo der oder die Verstorbene gewohnt hat, sondern, wo er oder sie verstorben ist. Todesfälle, die sich auf der A 66 in Richtung Frankfurt am Main ereignen, werden auch vom Standesamt in Kriftel beurkundet und nicht in Hattersheim am Main.
Vaterschaftsanerkennungen
Wenn ein Kind unterwegs ist, können bei Eltern, die nicht verheiratet sind, Fragen bezüglich einer Vaterschaftsanerkennung auftreten. Es ist sinnvoll, eine Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt beurkunden zu lassen - sowohl für das Kind als auch für die Mutter.
Namenserklärungen
Namenserklärungen können die unterschiedlichsten Hintergründe haben. Ob es die unverheirateten Eltern sind, die eine Namenserklärung für ihr noch ungeborenes Kind abgeben oder Frauen, die nach einer Scheidung ihren Geburtsnamen (umgangssprachlich: Mädchennamen) wieder annehmen. Auch Ehefrauen, die einen sog. Doppelnamen führen, können den vorangestellten oder angefügten Namen wieder ablegen.
Ebenso können Namenserklärungen für Kinder abgegeben werden, die nicht aus der Ehe mit dem Partner stammen, mit dem man zusammenlebt. Ferner können auch sog. öffentlich-rechtliche Namenserklärungen abgegeben werden, wenn Vor-/Nachnamen geführt werden, die einen entstellenden Charakter haben oder negative Assoziationen hervorrufen.
Kirchenaustrittserklärungen werden bei den Ortsgerichten oder den Amtsgerichten erklärt und werden im Anschluss im Familienbuch eingetragen. Für die an den Amtsgerichten vollzogenen Scheidungen gilt dies ebenfalls.

