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Anschrift

Gemeinde Kriftel
Frankfurter Str. 33-37
65830 Kriftel

Ansprechpartner

Martina Schmidt-Berger
Tel: 06192 4004-56
E-Mail

Susanne Schué
Tel: 06192 4004-56
E-Mail

Volker Kaufmann
Tel: 06192 4004-50
E-Mail

Fax: 06192 4004-25

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Reisegewerbe

Wer ein Reisegewerbe betreiben möchte, benötigt eine Reisegewerbekarte, die im Gewerbeamt unter Anwendung der folgenden Rechtsgrundlagen ausgestellt wird:

§ 55 Gewerbeordnung: Reisegewerbekarte

(1) Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

1. Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder

2. unterhaltende Tätigkieten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

(2) Wer ein Reisegewerbe betreiben will bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte)

(3) Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies  zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung  von Auflagen zulässig.

Für die Beantragung einer Reisegewerbekarte benötigen Sie:

  • 1 ausgefüllten Antrag (erhältlich im Gewerbeamt)
  • 1 Führungszeugnis (zu beantragen im Bürgeramt, Gebühr € 13,00)
  • 1 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgeramt, Gebühr € 13,00)
  • 1 Paßbild
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer gültigen Meldebescheinigung, bei Ausländern von außerhalb der EU -Mitgliedsstaaten einen gültigen Pass mit Aufenthaltserlaubnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Amtsgerichtes(Wohnort der letzten 3 Jahre), dass keine Eintragung des Insolvenzgerichtes in der Schuldnerkartei vorliegt. 
  • beim Umgang mit offenen Lebensmitteln (Bescheinigung des Gesundheitsamtes)