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Gewerbeuntersagungsverfahren
Zuständig für Gewerbeuntersagungsverfahren ist nicht die Gemeinde Kriftel, sondern das Regierungspräsidium in Darmstadt. Das Gewerbeamt wird daher in diesen Fällen lediglich unterstützend tätig.
Wenden Sie sich daher bitte bei allen Fragen in Zusammenhang mit einem Gewerbeuntersagungsverfahren an diese Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt
Die Fachaufsicht über die kommunalen Gewerbeämter obliegt dem Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises. Dort werden auch die Erlaubnisse nach § 34 c Gewerbeordnung für Makler, Anlageberater, Bauträger und Baubetreuer sowie nach § 34 d Gewerbeordnung für Versicherungsvermittler erteilt.
Hier berät Sie:
Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises
Herr Komma
Tel: 06192 201- 1296
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