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Anschrift
Gemeinde Kriftel
Frankfurter Str. 33-37
65830 Kriftel
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Susanne Schué
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Gewerbeummeldung
Gemäß § 14 Gewerbeordnung muss derjenige, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle eröffnen will, dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (Gewerbeanmeldung).
Gleiches gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, (Gewerbeummeldung).
Ebenso muss die Aufgabe eines Betriebes angezeigt werden(Gewerbeabmeldung).
Für eine Gewerbeummeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular im Original (Vordruck erhältlich auf dieser Internetseite, im Bürgerservice oder im Gewerbeamt)
- Personalausweis oder Reisepass mit einer gültigen Meldebescheinigung von jedem Gewerbetreibenden, der in das Gewerberegister eingetragen wird; bei Ausländern außerhalb der EU - Mitgliedsstaaten außerdem eine Aufenthaltsgenehmigung
- Bei eingetragenen Gesellschaften oder Einzelunternehmen ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges mitzubringen (falls der Eintrag des Unternehmens in das Handelsregister bei dem zuständigen Amtsgericht noch nicht erfolgt ist, wird vorab der komplette Gesellschaftsvertrag sowie das Anschreiben des Notars an das Amtsgericht zwecks Eintragung des Unternehmens benötigt).
Die Entgegennahme der Gewerbemeldung (An-, Ab- und Ummeldung) ist gebührenpflichtig und beträgt 25,00 €. Empfangsbestätigungen werden, falls gewünscht, gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 5,00 € ausgestellt. Die Gebühr für die Empfangsbestätigung kann durch Übersendung eines Verrechnungsschecks, in Bar oder ec-Cash entrichtet werden.

