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Gewerbeauskunft und -beratung
Im Gewerbeamt werden auch Gewerbeauskünfte erteilt. Die Gewerbeauskunft muss schriftlich beantragt werden. Dabei muss ein rechtliches Interesse an der Auskunft (z.B. Vollstreckung von Geldforderungen) nachgewiesen werden.
Für eine einfache Auskunft wird eine Gebühr von 15,00 Euro erhoben. Die Gebühr muss vorab per Scheck entrichtet werden. Bei eigener Abholung kann auch in Bar oder mit ec-cash gezahlt werden.

