Bereich: Randspalte
Anschrift
Gemeinde Kriftel
Frankfurter Str. 33-37
65830 Kriftel
Ansprechpartner
Manfred Heinsch
Tel: 06192 4004-28
E-Mail
Torsten Dörwald
Tel: 06192 4004-29
E-Mail
Fax: 06192 45514
Einzugsermächtigung
Nutzen Sie bitte unser Formular zur Erteilung einer Einzugs- ermächtigung, als PDF-Dokument
Bereich: Inhalt
Gemeindekasse
Bankkonten/Zahlungsverkehr
Bitte geben Sie bei Zahlungen auf die Konten der Gemeindekasse Ihr Kassenkonto, die Anordnungsnummer oder den mitgeteilten Verwendungszweck an. Damit erleichtern Sie die Zuordnung Ihrer Zahlung und vermeiden Missverständnisse.
Ihre Zahlungen können Sie auf folgende Girokonten vornehmen:
Taunus-Sparkasse
BLZ 512 500 00
Konto 42000248
IBAN DE 71 5125 0000 0042000248
BIC HELADEF1TSK
Nassauische Sparkasse
BLZ 510 500 15
Konto 203000227
IBAN DE 05 5105 0015 0015 203 0002 27
BIC NASSDEXXX
Volksbank Main-Taunus
BLZ 501 900 00
Konto 44005000
IBAN DE73501900000044005000
BIC FFVBDEFF
Steuertermine / Fälligkeiten
Grundsteuer
15.02.,15.05.,15.08.,15.11. oder Jahreszahler 01.07
Gewerbesteuer
15.02.,15.05.,15.08.,15.11. oder Jahreszahler 01.07
Hundesteuer
15.02.,15.05.,15.08.,15.11. oder Jahreszahler 01.07
Spielapparatesteuer
15.01.,15.04.,15.07.,15.10.
Mieten
bis zum 3. Werktag des Kalendermonats
Betriebskosten
bis zum 3. Werktag des Kalendermonats
Benutzungsgebühren Kita u.ä.
bis zum 5. Werktag des Kalendermonats
Pachten
wie vertraglich geregelt
Bargeldloser Zahlungsverkehr
Der Zahlungsverkehr der Gemeinde Kriftel wird bargeldlos über unsere Bankkonten abgewickelt. Die Leistungen des Bürgeramtes können Sie auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Einfacher geht mit einer Einzugsermächtigung. Die Forderungen werden termingerecht und zuverlässig eingezogen. Sie versäumen keine Fälligkeit. Bitte reichen Sie Ihre Einzugsermächtigung rechtzeitig und unterschrieben bei uns ein.
Mahnung
Das Mahnverfahren wird in Gang gesetzt, wenn wir trotz überschrittener Fälligkeit keinen Zahlungseingang feststellen konnten. Jede Mahnung ist in der Regel mit zusätzlichem Aufwand und Verwaltungskosten verbunden, die wir berechnen müssen. Ihre Höhe entspricht den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.
Sollten Sie eine Mahnung erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindekasse in Verbindung. Nur so kann der Sachverhalt geklärt werden und es müssen keine weiteren, mit Kosten verbundenen, Schritte eingeleitet werden. Reden Sie mit uns!

