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Anschrift

Gemeinde Kriftel
Frankfurter Str. 33-37
65830 Kriftel

Ansprechpartner

Manfred Heinsch
Tel: 06192 4004-28
E-Mail

Torsten Dörwald
Tel: 06192 4004-29
E-Mail

Fax: 06192 45514

Einzugsermächtigung

Nutzen Sie bitte unser Formular zur Erteilung einer Einzugs- ermächtigung, als PDF-Dokument

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Gemeindekasse

Bankkonten/Zahlungsverkehr

Bitte geben Sie bei Zahlungen auf die Konten der Gemeindekasse Ihr Kassenkonto, die Anordnungsnummer oder den mitgeteilten Verwendungszweck an. Damit erleichtern Sie die Zuordnung Ihrer Zahlung und vermeiden Missverständnisse.

Ihre Zahlungen können Sie auf folgende Girokonten vornehmen:

Taunus-Sparkasse
BLZ    512 500 00
Konto    42000248
IBAN    DE 71 5125 0000 0042000248
BIC    HELADEF1TSK

Nassauische Sparkasse
BLZ    510 500 15
Konto    203000227
IBAN    DE 05 5105 0015 0015 203 0002 27
BIC    NASSDEXXX

Volksbank Main-Taunus
BLZ 501 900 00
Konto    44005000
IBAN DE73501900000044005000
BIC FFVBDEFF

 

Steuertermine / Fälligkeiten

Grundsteuer   
15.02.,15.05.,15.08.,15.11. oder Jahreszahler 01.07

Gewerbesteuer   
15.02.,15.05.,15.08.,15.11. oder Jahreszahler 01.07

Hundesteuer   
15.02.,15.05.,15.08.,15.11. oder Jahreszahler 01.07

Spielapparatesteuer   
15.01.,15.04.,15.07.,15.10.

Mieten   
bis zum 3. Werktag des Kalendermonats

Betriebskosten
   
bis zum 3. Werktag des Kalendermonats

Benutzungsgebühren Kita u.ä. 
  
bis zum 5. Werktag des Kalendermonats

Pachten   

wie vertraglich geregelt

Bargeldloser Zahlungsverkehr

Der Zahlungsverkehr der Gemeinde Kriftel  wird bargeldlos über unsere Bankkonten abgewickelt. Die Leistungen des Bürgeramtes können Sie auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

Einfacher geht mit einer Einzugsermächtigung. Die Forderungen werden termingerecht und zuverlässig eingezogen. Sie versäumen keine Fälligkeit. Bitte reichen Sie Ihre Einzugsermächtigung rechtzeitig und unterschrieben bei uns ein.

Mahnung

Das Mahnverfahren wird in Gang gesetzt, wenn wir trotz überschrittener Fälligkeit keinen Zahlungseingang feststellen konnten. Jede Mahnung ist in der Regel mit zusätzlichem Aufwand und Verwaltungskosten verbunden, die wir berechnen müssen. Ihre Höhe entspricht den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen.

Sollten Sie eine Mahnung erhalten haben, setzen Sie sich bitte umgehend mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindekasse in Verbindung. Nur so kann der Sachverhalt geklärt werden und es müssen keine weiteren, mit Kosten verbundenen, Schritte eingeleitet werden. Reden Sie mit uns!