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Führungszeugnis
Bei Beantragung ist anzugeben, ob das Zeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Ist das Führungszeugnis bei einer Behörde vorzulegen, so ist die genaue Anschrift der Behörde, sowie der Verwendungszweck anzugeben.
Eine persönliche Antragstellung ist erforderlich. In Ausnahmefällen kann die Antragstellung auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Dazu muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden.
Gebühr: 13,00 €
Bearbeitungsdauer: ca. 10-14 Tage
Das Zeugnis wird dem Antragsteller bzw. der Behörde vom Bundeszentralregister in Bonn zugesandt.

