Bereich: Randspalte
Kontakt
Untere Fischereibehörde
Matthias Neibig
Tel: 06192 201-1533
E-Mail
Anschrift
Gemeinde Kriftel
Frankfurter Str. 33-37
65830 Kriftel
Bereich: Inhalt
Fischereischein

- Fischereischeine
Für das Fischen in einem deutschen Binnengewässer wird ein Fischereischein benötigt. Voraussetzung für den Erhalt des Fischereischeines ist das Ablegen einer Fischerprüfung. Die Fischerprüfung ist vor der Unteren Fischereibehörde abzulegen. Weitere Informationen erteilt Herr Neibig unter der Rufnummer 06192 201 -1533. Nach erfolgreicher Prüfungsteilnahme kann der Fischereischein im Bürgerservice der Gemeinde Kriftel beantragt werden.
Der Fischereischein kann für ein, fünf oder zehn Jahre ausgestellt werden.
Rechtsgrundlage ist das Hessische Fischereigesetz §§ 25 bis 33 (HFischG)
Voraussetzungen
- Mindestalter 14 Jahre
- Nachweis über die bestandene Fischereiprüfung oder Zeugnisse, die eine Befreiung von der Fischereiprüfung nachweisen
- Passbild
- Entrichtung der erforderlichen Gebühr
Gebühren
- Jahresfischereischein
(Fischereiabgabe inkl. Verwaltungsgebühr) 13,50 € - Fünfjahresfischereischein
(Fischereiabgabe inkl. Verwaltungsgebühr) 36,00 € - Zehnjahresfischereischein
(Fischereiabgabe inkl. Verwaltungsgebühr) 68,00 €
Bei Jugendlichen unter 16 Jahren kann ein Jugendfischereischein für ein oder fünf Jahre ausgestellt werden. De Ausstellung auf fünf Jahre ist nur bei Jugendlichen sinnvoll, die in diesem Zeitraum das 16. Lebensjahr noch nicht vollenden, denn mit Vollendung des 16. Lebensjahres verliert der Jugendfischereischein seine Gültigkeit.
Voraussetzung für die Erteilung eines Jugendfischereischeins
- Vollendung des 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahrs
- Vorlage des Antrags mit Unterschriften der Erziehungsberechtigten oder Einverständniserklärung
- Passbild
- Vorlage eines Ausweisdokumentes
- Entrichtung der erforderlichen Gebühr
Gebühren für Jugendfischereischeine
- Jugendfischereischein für 1 Jahr
(Fischereiabgabe inkl. Verwaltungsgebühr) 7,50 € - Jugendfischereischein für 5 Jahre
(Fischereiabgabe inkl. Verwaltungsgebühr) 23,00 €
Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigt man zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), der beim Besitzer oder Fischereipächter des Gewässers einzuholen ist.

