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Anmeldung eines Wohnsitzes
Anmeldung eines Wohnsitzes
Meldepflichtige Personen haben sich nach §13 HMG (Hessisches Meldegesetz) bei Umzügen innerhalb von 7 Tagen bei der Meldebehörde anzumelden.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort Meldewesen.

