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Abmeldung eines Wohnsitzes
Abmeldung eines Wohnsitzes
Meldepflichtige Personen haben sich nach §13 HMG (Hessisches Meldegesetz) bei Umzügen in eine andere Kommune innerhalb von 7 Tagen bei der Meldebehörde ihres bisherigen Wohnsitzes abzumelden.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Stichwort Meldewesen.

