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Betriebskommission
Die Betriebsleitung leitet den Eigenbetrieb aufgrund der Beschlüsse der Gemeindevertretung und der Betriebskommission in eigener Zuständigkeit und Verantwortung (soweit nicht durch die Hessische Gemeindeordnung, das Eigenbetriebsgesetz oder die Satzung etwas anderes bestimmt ist). Ihr obliegt zudem die Aufstellung des Wirtschaftsplans, des Jahresabschlusses, des Anlagennachweises, des Lageberichts und der Erfolgsübersicht sowie die Zwischenberichterstattung. Sie hat den Eigenbetrieb wirtschaftlich und sparsam zu führen.
Die Betriebsleitung hat die Betriebskommission über alle wichtigen Angelegenheiten des Eigenbetriebes rechtzeitig zu unterrichten. Dem für die Verwaltung des Finanzwesens sowie für die Verwaltung des Eigenbetriebes zuständigen Vertreter aus dem Gemeindevorstand hat sie den Entwurf des Wirtschaftsplans und alle weiteren wichtigen Unterlagen vorzulegen und auf Verlangen zusätzliche Auskünfte zu erteilen, die für die Finanzwirtschaft der Gemeinde von besonderer Bedeutung sind.
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Mitglieder der Betriebskommission |
stellv. Mitglieder der |
Die Vertretungsregelung wurde in der Weise beschlossen, dass der 1. Bewerber des Wahlvorschlages für die Vertreter/Vertreterinnen (hier: Dr. Frank Fichert) vom 1. Bewerber des Wahlvorschlages für die Stellvertreter/Stellvertreterinnen (hier: Gerlinde Sittig) usw. vertreten wird.

