Entleerung der Gruben

Den Gemeindewerken Kriftel obliegt die Pflicht zur Abwasserbeseitigung. Dies gilt auch für die Entleerung der Abwassergruben.

Die Gebühren für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kläranlagen und Abwasser aus Gruben betragen bei einer Saugleitung bis 20 m Länge


07.09.2010 Quelle: www.kriftel.de