Bereich: Randspalte
Anschrift
Gemeinde Kriftel
Frankfurter Str. 33-37
65830 Kriftel
Ansprechpartner
Markus Conrad
Tel: 06192 4004-34
E-Mail
Sascha Weiser
Tel: 06192 4004-35
E-Mail
Fax: 06192 4004-76
Informationen
Bereich: Inhalt
Abwassergebühren
Mit Einführung der Entwässerungssatzung (EWS) zum 1. Januar 2005, haben die Gemeindewerke Kriftel die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Das bedeutet, es gibt eine getrennte Festsetzung der Gebühr für die Einleitung und Behandlung des Schmutzwassers (Schmutzwassergebühr) und des Regenwassers (Niederschlagswassergebühr).
Die Schmutzwassergebühr wird nach dem Frischwassermaßstab berechnet. Für die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr ist die Größe der bebauten und befestigten Flächen maßgebend, von denen Regenwasser in die Kanalisation gelangt.
Die Gemeindewerke Kriftel tragen damit den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Rechnung, die wegen der Gebührengerechtigkeit eine nachvollziehbare Aufsplittung der Abwassergebühr in einen Schmutz- und Niederschlagswasseranteil fordern.
Nach § 25 der EWS sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, den Gemeindewerken Kriftel eine Aufstellung der bebauten und künstlich befestigten Flächen, die an die Abwasseranlage angeschlossen sind, vorzulegen und Änderungen mitzuteilen. Dazu kann ein Vordruck ausgefüllt werden, ein dazu gehörendes Merkblatt liefert weitere Informationen.
Die Abwassergebühren betragen
- für Schmutzwasser: 2,03 Euro/m³
- für Niederschlagswasser: 0,64 Euro/m³

