Bereich: Klickpfad

Sie sind auf:   Bürgerdienste      Gemeindeorgane      Gemeindevorstand      Bürgermeister

Bereich: Randspalte

Bürgermeister

Portrait des Bürgermeisters Christian Seitz

Christian Seitz
Tel: 06192 4004-20
Fax: 06192 45514
E-Mail

Anschrift

Gemeinde Kriftel
Frankfurter Str. 33-37
65830 Kriftel

Vorzimmer Bürgermeister

Anke Heerda
Tel: 06192 4004-21
Fax: 06192 45514
E-Mail

Bereich: Inhalt

Bürgermeister

Der Begriff Bürgermeister/Bürgermeisterin bezeichnet ein kommunales Wahlamt und steht für die Leitung der gemeindlichen Verwaltung.

Gewählt wird die/der Bürgermeisterin/Bürgermeister in Hessen von den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Kommune durch eine Direktwahl (§ 42 Hessische Gemeindeordnung). Wählbar sind nach § 39 Abs.2 Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger, die am Wahltag das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben.

Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO) definiert die nachstehend aufgeführten Aufgaben für das Amt des Bürgermeisters:

  • Vorsitzender und Sprecher des Gemeindevorstands(§ 70 Abs.1 HGO)
  • Leiter der Gemeindeverwaltung (§§ 70 Abs.1 S.2 u.3, § 73 Abs.2 S.1 HGO)
  • Geschäftsverteilungskompetenz gegenüber dem hauptamlichen und ehrenamtlichen Beigeordneten
  • Vorbereitung der Beschlüsse des Gemeindevorstands (§ 70 Abs.1. S.1 HGO)
  • Ausführung der Vorstandsbeschlüsse (§ 70 Abs. 1 S.1 HGO)
  • Vertretung der Gemeinde in Gesellschaften, Eigengesellschaften oder solchen, an denen die Gemeinde beteiligt ist (§§ 71 und 125 HGO)
  • Abgabe von Presseerklärungen (§§ 1 und 77 HBG)
  • Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen (§ 71 Abs. 1 HGO)
  • Erledigung der laufenden Verwaltungsangelegenheiten (§ 70 Abs.2 HGO)
  • Eilentscheidungsrecht (§ 70 Abs. 3 HGO)
  • Kontrolle der Beschlüsse von Gemeindevertretung und Gemeindevorstand (§§ 63 und 74 HGO)
  • Wahrnehmung der Aufgabe als örtliche Ordnungsbehörde (§ 150 HGO i.V.m. § 89 HSOG)
  • Repräsentationsaufgaben