Bereich: Randspalte
Büro Gemeindeorgane
Gemeinde Kriftel
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65830 Kriftel
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Manuela Busse
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Gemeindevertretung

- Sitzung der Gemeindevertretung
Über die Zusammensetzung der Gemeindevertretung (weitere gebräuchliche Bezeichnung: Gemeindeparlament) entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen.
Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung wird aus den Reihen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter für die Dauer der Legislaturperiode gewählt. Sie bzw. er leitet die Sitzungen und vertritt die Anliegen der Gemeindevertretung gegenüber dem Gemeindevorstand sowie nach außen. Ferner obliegen ihr/ihm Repräsentationsaufgaben.
Die Gemeindevertretung trifft kommunalpolitische Grundsatzentscheidungen und überwacht die Verwaltung. Sie ist z. B. für die Beschlussfassung über die Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) verantwortlich. Weiterhin erlässt oder ändert sie Satzungen (z. B. Straßenreinigungs- oder Haushaltssatzung). Darüber hinaus entscheidet sie über öffentliche Abgaben (z. B. Abwassergebühren) und legt die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer fest. Die Beschlüsse der Gemeindevertretung werden von den Fachausschüssen vorbereitet.
Die Zuständigkeiten der Gemeindevertretung ergeben sich aus der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), der Hauptsatzung der Gemeinde Kriftel und der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Kriftel. Dazu zählen u.a. die Entscheidungen in allen wichtigen Fragen der Gemeinde, die Überwachung der Gemeindeverwaltung, die Geschäftsfähigkeit des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kriftel umfasst 31 Mitglieder.

